Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug: Land unternimmt bereits erhebliche Anstrengungen für den Ausbau der Kinderbetreuung
KIEL. „Es ist grundsätzlich nicht überraschend, wenn ein von den Kommunalen Landesverbänden in Auftrag gegebenes und bezahltes Gutachten zu einem für die Auftraggeber sehr günstigen Ergebnis führt.“ Mit diesen Worten reagierte Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug heute (12. Juli) auf die Veröffentlichung der Kommunalen Landesverbände. Natürlich werde die Landesregierung dieses Opus eingehend prüfen und in den kommenden Monaten auch mit den Kommunen darüber sprechen. „Unsere Überzeugung, dass nach schleswig-holsteinischer Rechtslage keine Konnexität gegeben ist, besteht aber nach wie vor und wird auch durch das unabhängige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages gestützt“, so Klug.
Im Übrigen unternehme das Land für den Ausbau der Kinderbetreuung bei den unter Dreijährigen erhebliche Anstrengungen: Neben den 74 Millionen Euro Bundesmitteln stehen für Investitionen seit Jahresbeginn auch 60 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Der Abruf dieser Mittel sei jedoch von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich: Während zum Beispiel der Kreis Rendsburg-Eckernförde die auf ihn entfallenden Bundesmittel (rund 7,2 Mio. Euro) bereits vollständig durch bewilligte Anträge ausgeschöpft habe und daher mittlerweile auch die zusätzlich verfügbaren Landesmittel in Anspruch nehme, sei von der Stadt Lübeck der Bewilligungsrahmen an Bundesmitteln (rund 5,6 Mio. Euro entfallen auf Lübeck) bislang gerade einmal zu etwa einem Viertel ausgeschöpft worden. Von den verfügbaren Landesmitteln habe Lübeck dementsprechend bislang noch keinen einzigen Cent abgerufen. Klug: „Wer, wie Herr Bürgermeister Saxe, nach mehr staatlichen Fördermitteln ruft, aber gleichzeitig die vorhandenen Fördermöglichkeiten nur zu einem sehr kleinen Bruchteil ausschöpft, der darf für sich kaum die Hanse-Meisterschaft in Sachen Glaubwürdigkeit beanspruchen.“
Der Bildungsminister wies ferner darauf hin, dass die Förderkonditionen seit Jahresbeginn erheblich verbessert worden seien – und zwar sowohl im Hinblick auf den Höchstbetrag der Investitionszuschüsse pro Platz als auch hinsichtlich der prozentualen Beteiligung durch staatliche Zuschüsse (nunmehr bis zu 75% der Gesamtkosten statt, wie zuvor, maximal zwei Drittel).
Im Übrigen zahle das Land ebenso wie der Bund auch erhebliche Betriebskosten zuschüsse für Kinderkrippen in Schleswig-Holstein, die sich – allein auf Landesseite – bis 2013 auf rund 23,5 Mio. Euro steigern würden (2011: 11,7 Mio. Euro); und die Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten der 3- bis 6-jährigen seien ab Anfang 2011 erstmals seit 2004 erhöht worden, und zwar von 60 auf 70 Millionen Euro pro Jahr.