Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Politik & Wirtschaft

Schadensersatz für Porsche Cayenne 4.2L im Abgasskandal

Bremen (ots) – Mit Urteil vom 01.07.2021 sprach das Landgericht Heilbronn dem Besitzer eines Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 Diesels im Abgasskandal Schadensersatz zu (Aktenzeichen I 3 O 4/21). Die Audi AG und die Porsche AG wurden dabei als Gesamtschuldner verurteilt. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte im November 2015 für 83.949,58 Euro das damals sechs Monate alte Fahrzeug erworben. Der Porsche Cayenne verfügt über einen V8 4.2 Liter Motor mit der Abgasnorm Euro 5. Im Frühjahr 2020 wurde der Käufer darüber informiert, dass sein Fahrzeug im Zuge eines vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückrufs ein Software-Update bekommen müsse, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Nach Durchführung des Updates forderte der Porsche-Fahrer Schadensersatz – sowohl von der Audi AG als Herstellerin des Motors, als auch von der Porsche AG, die das Auto produziert und in den Verkehr gebracht hatte. Er warf den Beklagten vor, dass im Fahrzeug unter anderem eine Aufheizstrategie verbaut worden sei. Dabei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung und es habe die Gefahr einer Betriebsuntersagung bestanden. Das Gericht gab ihm Recht. Das Fahrzeug habe die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das Landgericht sprach in dem Zusammenhang von einer bewussten und gewollten Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Schadensersatzanspruch des Klägers ergibt sich aus § 826 BGB, nachdem jeder, der einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zufügt, diesem zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Verurteilt wurden dabei beide Beklagte als Gesamtschuldner. Die Audi AG habe in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt. Der Porsche AG warf das Gericht dagegen vor, in sittenwidriger Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte. Ergebnis des Urteils ist die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Kläger kann den Porsche Cayenne zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Für bisher mit dem Wagen gefahrene 45.000 Kilometer muss er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Die tatsächliche Rückzahlung für das über sechs Jahre alte Fahrzeug liegt somit bei 70.696,36 Euro nebst Zinsen. HAHN Rechtsanwälte zählt im Abgasskandal um manipulierte 3.0 und 4.2 Liter Motoren von Audi zu den erfolgreichsten Kanzleien und konnte schon zahlreiche Erfolge hinsichtlich diverser mit diesen Dieselmotoren ausgestatteter Fahrzeuge feiern. Dazu gehören neben dem Porsche Cayenne auch der Porsche Macan, der Audi SQ5, der Audi A6 und weitere. Entsprechenden Fahrzeughaltern bietet die Kanzlei derzeit einen kostenlosen Betroffenheitscheck an. Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Lars Murken-Flato Marcusallee 38 28359 Bremen Fon: +49-421-246850 Fax: +49-421-2468511 E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de