Umweltstaatssekretär Rabius informiert sich über das Schleswig-Holsteinische Artenschutzprogramm für den Schwarzstorch
STOLPE. Umweltstaatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius hat sich heute (4. August) über die Erfolge beim Schutz des Schwarzstorchs in Schleswig-Holstein informiert. Der seltene Verwandte des Weißstorchs war im frühen 20. Jahrhundert zwischen Nord- und Ostsee ausgestorben. Im Zuge einer erneuten Ausbreitung der europäischen Bestände nach Westen kam es zu einzelnen Neuansiedlungsversuchen in den 1940er bis 1960er Jahren in Schleswig-Holstein. Erst seit 1974 aber brütet die Art wieder regelmäßig hier. Dabei stieg der Bestand bis 1986 auf sieben Revierpaare an, stagnierte bis 1997 auf einem Niveau von vier bis sieben Paaren und erreichte im Jahr 2000 das bisherige Maximum von zehn Revierpaaren. Gegenwärtig bewegt sich der Bestand zwischen vier und sechs Paaren jährlich. „“Unser Ziel muss sein, den Schwarzstorchbestand bei uns nicht nur zu halten, sondern ihn zu vergrößern““, gab Staatssekretär Rabius die Zielrichtung der Landesregierung vor. Zugleich dankte er besonders den ehrenamtlich Tätigen, denn seit 1974 werden Adebars seltene Verwandte jährlich durch Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Schwarzstorchschutz Schleswig-Holstein mit Unterstützung von Forstleuten, Waldbesitzern, Jägern und Vogelkundlern (Avifaunisten) erfasst.
Zur Brut bevorzugen Schwarzstörche störungsfreie, urwüchsige Altholzparzellen von Laub- und Mischwäldern mit feuchten Böden. Deren Attraktivität wird offenbar gesteigert, wenn sie von Bächen durchzogen, mit Weihern, Brüchen und Lichtungen durchsetzt sind sowie in Vernetzung mit verschiedenen Feuchtbiotopen stehen.
Als Brutplatz werden neben größeren Waldungen auch Feldgehölze ab fünf Hektar angenommen. Das Nest wird im unteren Kronenbereich starkastiger Eichen in Höhen von zehn bis 20 Metern gebaut.
Schwarzstörche ernähren sich hauptsächlich von Wasserinsekten, Fischen (bis ca. 25 Zentimetern) und Amphibien. Landtiere (zum Beispiel Insekten, Mäuse, Reptilien) stehen weniger auf dem Speiseplan. Deshalb trifft man Schwarzstörche auch eher an Gewässern, beispielsweise an Forellenbächen, und in Feuchtgebieten bei der Nahrungssuche. Dabei legen sie Entfernungen von bis zu 16 Kilometern von ihren Neststandorten zurück.
Aufgrund der besonderen Empfindlichkeit des Schwarzstorches am Brutplatz ist der Bruterfolg vor allem durch menschliche Störungen in Nestnähe gefährdet. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass brütende oder die Jungen bewachende Altvögel ihr Nest verlassen, so dass die Küken vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt sind.
Zur Beruhigung des Brutplatzes werden Waldflächen und Waldwege gesperrt.
Das schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz verbietet zudem, die Nistplätze von Schwarzstörchen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen, Abholzungen oder andere Handlungen in einem Umkreis von 100 Metern zu gefährden.
Besonders wichtig ist der Erhalt des Lebensraums und der Nahrungsgrundlage. Die Gewässer müssen behutsam umgestaltet und – wo erforderlich – renaturiert werden. Eine so genannte Habitatstudie soll hier für die Zukunft wertvolle Hinweise geben.
Der Schwarzstorch wird in der Roten Liste der Brutvögel Schleswig-Holsteins aufgrund seiner geringen Brutpaarzahlen in die Kategorie I „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Die Art gehört neben weiteren 27 Vogelarten zu denjenigen, für die aufgrund der Regelungen des Schleswig-Holsteinischen Artenhilfsprogramms aus dem Jahr 2008 vorrangig geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen.