Agentur für Arbeit: Arbeitslose müssen Umzug mitteilen
Wer Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bezieht, muss Veränderungen in seinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich mitteilen. Dies gilt ganz besonders bei einem Umzug.Wird die Agentur für Arbeit nicht informiert und ist der Arbeitslose nicht mehr erreichbar, drohen erhebliche finanzielle Nachteile. Die Agentur für Arbeit geht dann im Normalfall davon aus, dass eine der gesetzlichen Voraussetzungen, die Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung, nicht mehr besteht. Ein Nachsendeantrag genügt nicht, um die Erreichbarkeit sicherzustellen. Bis zur abschließenden Klärung des Sachverhalts wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt und eventuell sogar für einen bestimmten Zeitraum zurückgefordert. Dieses Verfahren ist so von den Sozialgerichten bestätigt worden.
Die Agentur für Arbeit Lübeck rät daher allen Arbeitslosen, im beiderseitigen Interesse, Veränderungen in den persönlichen Verhältnisses unverzüglich
mitzuteilen. Das kann schriftlich oder telefonisch unter der 0 18 01 / 555 111* erfolgen.
* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers; z.B. 3,9ct. pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom.