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Politik & Wirtschaft

BGH setzt verbraucherfreundliche Linie im Daimler-Abgasskandal fort / OLG muss neu verhandeln / Dr. Stoll & Sauer sieht beste Chancen für Verbraucher und führt Musterfeststellungsklage gegen Mercedes

Lahr (ots) – Die Chancen der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal, Ansprüche gegen die Daimler AG durchzusetzen, stehen so gut wie nie. Dafür sorgte erneut der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem verbraucherfreundlichen Urteil. Am 23. Juni 2021 machte der siebte Senat dabei deutlich, dass die Zeiten vorbei sind, in denen Gerichte Mercedes-Verfahren mit dem Hinweis abbügeln konnten, die Kläger argumentierten „ins Blaue“ hinein. Der BGH verwies ein Verfahren an das Oberlandesgericht Brandenburg zurück und rügte dessen Beschluss als „rechtsfehlerhaft“ (Az. VII ZB 42/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Mercedes-Kunden die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes) Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer im Auftrag des vzbv für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage) mit ausverhandelt. Im Daimler-Skandal geht es nicht mehr nur um das Thermofenster Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in dem aktuellen BGH-Urteil mit der angeordneten Neuverhandlung des Verfahrens am Oberlandesgericht Brandenburg einen weiteren deutlichen Erfolg für die Verbraucher. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt, dass es bei der Daimler AG im Abgasskandal schon lange nicht mehr nur um das sogenannte Thermofenster geht. Das hat der 6. Zivilsenat des BGH erst am 13. Juli 2021 zum Ausdruck gebracht und verwies ein Verfahren an die zweite Instanz zurück, damit dort auch andere Manipulationsvorwürfe überprüft werden (Az. VI ZR 128/20). Dr. Stoll & Sauer fasst das vorliegende BGH-Urteil vom 23. Juni 2021 kurz zusammen und bewertet die Entscheidung: – Der Kläger kaufte im September 2014 einen gebrauchten Mercedes Benz E 220 CDI T. Der Motor OM651 verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Mit der Klage verfolgte der Daimler-Kunde das Ziel der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Landgericht wies die Klage ab und das Oberlandesgericht Brandenburg hielt die Berufung für unzulässig und letztlich für unbegründet. – Der BGH rügte den OLG-Beschluss als „rechtsfehlerhaft“. Die Berufung ist zulässig. – Die Berufungsbegründung rügt aus Sicht des BGH, dass die Vorinstanz auf eine Beweisaufnahme verzichtet hat, weil der Kläger die Behauptung, in dem Motor befinde sich eine unzulässige Abschalteinrichtung, „ins Blaue hinein“ vorgetragen haben soll. Der Kläger bot daher am OLG ein Sachverständigengutachten zum Vorhandensein eines Thermofensters an und verwies auf den Umstand, dass der Verbraucher zum technischen Teil der Abschalteinrichtung nur wenig vertiefend Stellung beziehen kann. Über dieses Wissen verfügt allein Daimler. Auch, so der BGH, hat der Kläger in der Berufung vertiefend zum vorsätzlichen Handeln des Autobauers vorgetragen. Generell kritisierte der Kläger den verletzten Anspruch auf rechtliches Gehör. Diese beiden Argumentationsstränge bewirken die Zulässigkeit der Berufung, so der BGH. – Jetzt muss das OLG Brandenburg neu verhandeln. Hier geht es vor allem aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer um die Frage, ob Daimler die Zulassungsbehörde getäuscht hat. Liegt eine Täuschung vor, dann haftet Daimler. Bisher schweigt sich die Zulassungsbehörde zu diesem Thema auch in anderen Verfahren jedoch aus, obwohl zu zahlreichen Mercedes-Modellen verpflichtende Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vorliegen. Wenn Daimler vor Gericht diese Rückruf-Bescheide vorlegen muss, sind diese in der Regel geschwärzt. – Hinzu kommt, dass Daimler nach Ansicht von Dr. Stoll & Sauer verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren zum Einsatz bringt. Unter anderem sollen Softwarefunktionen in der Motorsteuerung Anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei diesen Bedingungen wird die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb werden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind. Nach einer Fahrtdauer von 1.200 bis 2.000 Sekunden wechselt der Motor in einen Fahrmodus mit erhöhtem Schadstoffausstoß (sog. Zeiterkennung). Der geregelte Kühlmittelthermostat verringert außerhalb des Prüfzyklus die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart fährt die Abgasreinigung zurück (Bit 15). Außerhalb des Prüfstandes wird die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert. Zu dem entspricht das On Board Diagnosesystem nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Vor diesem geballten Hintergrund wirkt das in den Medien heiß diskutierte Thermofenster relativ unbedeutend. – Die Vielzahl der Manipulationen sind der Grund dafür, warum sich die verbraucherfreundliche Wende im Daimler-Abgasskandal vor deutschen Gerichten in den vergangenen Monaten vollzogen hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat am 5. November 2020 am Oberlandesgericht Köln eine Verurteilung von Daimler nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). (https://www.dieselskandal-anwalt.de/aktuelles/wende-im-daimler-abgasskandal-dr-stoll-sauer-erstreitet-erstes-verbraucherfreundliche) Da ging es vor allem um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als eine Art Prüfstandserkennung. Daher ließ das OLG Köln keine Revision am BGH zu. Damit stehen die Chancen der Verbraucher vor Gericht ihre Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage) ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben. Derzeit vertreten die Inhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt. Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0 Fax: 07821 / 92 37 68 – 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de