Haufe Verlag: Richtig buchen im Verein: Was Schatzmeister wissen müssen
(Freiburg, 18. August 2011) – Die Kinder der Tennisabteilung des örtlichen Sportvereins sind ganz aufgeregt: Dieses Wochenende haben sie ihr erstes Turnier und dürfen zeigen, was sie gelernt haben. Die Veranstaltung wird ein Erfolg. Auch finanziell, denn der Verkauf gespendeter Getränke hat 700 Euro eingebracht. Doch nun verlangen einige der Eltern eine Zuwendungsbestätigung für ihre Getränkespende. Der Schatzmeister ist unsicher, ob die überhaupt zulässig ist.Vor kniffligen Fragen wie diesen stehen Schatzmeister in gemeinnützigen Vereinen häufig. Wer dazu praktische Hilfe sucht oder die Grundlagen nachlesen will, ist mit dem aktuellen Ratgeber „Praktische Buchführung für Vereine“ der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG bestens bedient. Auf 256 Seiten finden sich ein Schnelleinstieg ins Vereinssteuerrecht und das Rechnungswesen, dazu 66 Musterlösungen mit Buchungssatz und ein Buchführungsglossar.
Die Autoren – der Steuerberater und Dozent für Vereinssteuerrecht Horst Lienig sowie der Buchführungsprofi und Unternehmensberater Elmar Goldstein – erklären, was man über die Trennung von ideellem Bereich, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb wissen muss, wozu Rückstellungen gut sind, was die Haftung des Vorstands bedeutet oder wie Umsatzsteuer, Spenden und Sponsoring-Einnahmen buchhalterisch behandelt werden. Die Fallbeispiele reichen von der Aufnahmegebühr bis zum Helferessen, vom Altherren-Turnier bis zur Tombola. Ein Kontierungs-ABC auf der beiliegenden CD-ROM hilft, zu jedem Vorgang schnell das richtige Konto zu finden. Als Extra ist eine 4-Wochen-Testversion der „Lexware vereinsverwaltung“ – einer Vereinssoftware inklusive Finanzbuchhaltung – enthalten.
Und wie verfährt der Kassierer nun mit den Speise- und Getränkespenden? Es handelt sich um Zuwendungen für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Einnahme ist damit einkommenssteuerpflichtig, Zuwendungsbestätigungen sind unzulässig. Eine falsche Buchung, so die Autoren, wäre sogar fatal: Dann nämlich droht dem Verein die Aberkennung der Gemeinnützigkeit – was sicher niemand riskieren will.
„Praktische Buchführung für Vereine“
Elmar Goldstein und Horst Lienig
4. Auflage 2011, 256 Seiten, Broschur mit CD-ROM, 29,80 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN 978-3-648-01791-3
Bestell-Nr. 07019-0004
Mehr Informationen unter: http://www.lexware.de/shop
Über die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Die Haufe-Lexware GmbH & Co. KG ist ein Unternehmen der Haufe Gruppe (HG), die zu den innovativsten Medien- und Softwarehäusern der Branche Recht/Wirtschaft/Steuern gehört. Das Freiburger Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Mitarbeiter. Mit den Produkten der Marke Lexware bringen Anwender ihre geschäftlichen und privaten Finanzen in Ordnung. Von der Buchhaltung über Warenwirtschaft bis zu den Steuern. Die Lösungen sind übersichtlich und einfach und können nahezu ohne Vorkenntnisse eingesetzt werden. Lexware bietet eine Rundum-Absicherung mit innovativer Software, umfassende Online-Services, Branchen-Wissen und Business-Netzwerken. Über eine Million Nutzer arbeiten mit Deutschlands führenden Business-Komplett-Lösungen für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Vereine und Verbände nutzen Lexware-Angebote bei der Mitgliederverwaltung, Finanzbuchhaltung und allen Aufgaben der Vereinsarbeit. Auch private Nutzer, wie zum Beispiel Vermieter, profitieren vom Lexware Know-how.
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Ein Unternehmen der Haufe Gruppe
Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg
Tel: 0761 898-3940, Fax: 0761 898-99-3940
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Internet: http://www.haufe.de
