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Politik & Wirtschaft

OLG Schleswig: Widerruf bei BMW Bank noch nach Jahren möglich

Hamburg (ots) – Erstmals hat ein deutsches Oberlandesgericht entschieden, dass die Vorgaben aus dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09. September 2021 in den verbundenen Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20 dahingehend umzusetzen sind, dass Autokredit-Verträge der BMW Bank GmbH noch Jahre seit Vertragsabschluss widerrufen werden können. Finanziert hatte der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger im Jahr 2016 einen BMW 520d Touring. Nachdem er von der Widerrufsmöglichkeit Kenntnis erlangt hatte, übte er Mitte des Jahres 2020 sein Widerrufsrecht gegenüber der BMW Bank aus. Da diese den erklärten Widerruf vorgerichtlich als unwirksam zurückwies, kam es zum Rechtsstreit. „HAHN Rechtsanwälte freut sich sehr darüber, den Durchbruch für deutsche Verbraucher erzielt zu haben“, kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Wirtschaftlich führt der Widerruf zu Vorteilen für die Verbraucher, die in einer Größenordnung zwischen 10 und bis zu 25 % bezogen auf den Fahrzeugkaufpreis liegen.“ Zur Begründung ihres Urteils vom 23.12.2021 – 5 U 140/21 – führten die Schleswiger Richter überzeugend aus, dass die in den Vertragsunterlagen der BMW Bank unter der Überschrift „Ombudsmannverfahren“ erteilten Angaben den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Außerdem habe die BMW Bank nicht in der gesetzlich geforderten Form über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung informiert. Durch die Zulassung der Revision eröffnete das Oberlandesgericht den Weg zur Bestätigung durch den Bundesgerichtshof. Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG oder z.B. auch der Mercedes-Benz Bank AG an. Weitere Informationen finden Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerruf/widerruf-autokredit/. Zum Kanzleiprofil: HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätigen Kanzleien, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und Rechtsanwalt Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger und Verbraucher. Für die Kanzlei sind aktuell achtzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat Standorte in Hamburg, Bremen, Stuttgart und München. Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Christian Rugen Alter Steinweg 1 20459 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572361 E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de