„Eine besonders barbarische Form des staatlichen Paternalismus“: Giordano-Bruno-Stiftung kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe
Berlin/Oberwesel (ots) – Am gestrigen Donnerstag hat eine Gruppe von Abgeordneten aller demokratischer Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des assistierten Suizids (https://benjamin-strasser.de/files/Bilder%20und%20Dateien/Dateien%20Aktuelles/220127%20-%20Gesetzentwurf%20Suizidhilfe%20final.pdf) im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt. gbs-Vorstandssprecher Schmidt-Salomon bezeichnete den Entwurf zu einem neuen § 217 StGB als eine „besonders barbarische Form des staatlichen Paternalismus“. Wörtlich sagte der Philosoph, der in dem Verfahren des Bundesverfassungsgerichts als „Sachverständiger Dritter“ die Aufhebung des alten § 217 StGB gefordert hatte (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/217-stgb-dient-nicht-lebensschutz-sondern-lebensschuetzern): „Die für den Entwurf verantwortlichen Bundestagsabgeordneten wissen offenkundig nicht, was sie tun. Wer einmal miterlebt hat, wie schnell und dramatisch eine Krebserkrankung mitunter voranschreitet, kann einschätzen, dass es sich bei der geplanten Wartefrist um eine besonders barbarische Form des staatlichen Paternalismus handelt. Der Staat sollte sich nicht anmaßen, es besser zu wissen als seine Bürgerinnen und Bürger. Vor allem darf er die Mündigkeit von Menschen, die von ihrem Recht auf selbstbestimmtes Sterben Gebrauch machen wollen und dabei auf professionelle Hilfe hoffen, nicht von Vornherein infrage stellen, indem er psychiatrische Fachgespräche anordnet.“ Schmidt-Salomon geht davon aus, dass ein solch neuer § 217 StGB von den Karlsruher Richtern ebenfalls als verfassungswidrig gekippt würde, sollte er denn tatsächlich vom Deutschen Bundestag beschlossen werden: „Die Abgeordneten sollten sich ernsthaft überlegen, ob sie noch einmal den Nachweis erbringen wollen, dass sie nicht auf dem Boden der Verfassung stehen. Denn es sollte klar sein, dass ein solch massiver Eingriff in die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz steht, das von mündigen Bürgerinnen und Bürgern ausgeht, die ihre Mündigkeit gegenüber dem Staat nicht erst noch beweisen müssen! Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um die Öffentlichkeit über dieses paternalistische Vorhaben aufzuklären, welches für schwerstleidende Menschen mit unerträglichen Konsequenzen verbunden wäre.“ Links zu dieser Meldung: – Sterbehilfe: Keine Aushöhlung des Karlsruher Urteils! (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/keine-aushoehlung-des-karlsruher-urteils) (Stellungnahme der gbs und des Hans-Albert-Instituts, 10.6.2020) – Der harte Kampf um Selbstbestimmung am Lebensende (https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/der-harte-kampf-um-selbstbestimmung) (Bilanz der Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe, 28.2.2020) Pressekontakt: Elke Held / Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon, https://www.giordano-bruno-stiftung.de/content/pressekontakt Original-Content von: Giordano Bruno Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de