Erfolg für Verbraucher*innen: Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung / Versorger verlangt von Neukund*innen zu Unrecht bis zu 245 Prozent Preisaufschlag
Hamburg / Frankfurt (ots) – Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Praxis der sogenannten Preisspaltung ist laut Gericht wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Der Gerichtsbeschluss wurde in der vergangenen Woche verkündet (Az. 03-06 O 6/22). LichtBlick hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiswucher in der Grundversorgung vorzugehen. Die zuständige Richterin bestätigte nun die Rechtsauffassung von LichtBlick. „Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht“, erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick. Im konkreten Fall hatte die Mainova von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 2022 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt – ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 Cent für Bestandskund*innen. Im Februar hatte der Versorger den Preis dann auf immer noch deutlich überhöhte 57,70 Cent gesenkt. Das Gericht verlangt, alle Kund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung gleich zu behandeln. Aufgrund der Pleiten zahlreicher Versorger sind in den vergangenen Monaten hunderttausende Stromkund*innen in die Ersatzversorgung gefallen. Doch die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion für Kund*innen in der Grundversorgung ist durch die Preisspaltung ausgehebelt worden. Viele zahlen überteuerte Preise. „Das System der Grund- und Ersatzversorgung ist überholt. Stadtwerke nutzen ihre Monopolstellung, um von verunsicherten Verbraucher*innen überhöhte Tarife zu verlangen. Die jüngsten Fälle von Preisspaltung sind nur die Spitze des Eisberges“, erläutert Adam. LichtBlick, selbst auch Grundversorger in mehreren Gebieten, fordert eine grundlegende Reform der Grund- und Ersatzversorgung in Deutschland. Auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die Preispolitik vieler Grundversorger. Über LichtBlick: Vor über 20 Jahren fing LichtBlick an, sich als Pionier für erneuerbare Energien stark zu machen. Heute ist Ökostrom in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Darum geht LichtBlick weiter und setzt sich für nichts ein: nichts an CO2. Als Deutschlands führender Anbieter versorgt LichtBlick bundesweit mehr als 1,7 Millionen Menschen mit klimaneutraler Energie für zuhause und unterwegs. Über 450 LichtBlickende entwickeln Produkte und Services für einen klimaneutralen Lebensstil. 2020 erreichte LichtBlick einen Umsatz von 1,1 Milliarde Euro. LichtBlick gehört zum niederländischen Energiewende-Vorreiter Eneco. Eneco will seine Wind- und Solarkapazität bis 2025 verdoppeln und damit Ökostrom für rund 2,4 Millionen Haushalte erzeugen. Info: www.lichtblick.de Pressekontakt: Ralph Kampwirth, Director Communication & Public Affairs Tel. 040-6360-1208, Mobil 0170-5651556, ralph.kampwirth@lichtblick.de LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg Original-Content von: LichtBlick SE, übermittelt durch news aktuell
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