VfB erteilt Tagesverbote für die nächsten zwei Heimspiele
Der VfB Lübeck hat sich mit dem Fanbeirat auf Grundsätze für die Verfahrensweise bei der Erteilung von Stadionverboten geeinigt.
Die dort beschriebenen Verfahrensgrundsätze sollen für eine größere Transparenz bei der Vergabe von Stadionverboten sorgen und gewährleisten, dass der Betroffene vor Ausspruch einer einschneidenden Strafe Gelegenheit erhält, in Anwesenheit von Vertrauenspersonen mögliche entlastende und strafmildernde Umstände vorzutragen. Damit soll auch eine bessere Einzelfallgerechtigkeit und eine gesteigerte Akzeptanz verhängter Stadionverbote bei den Betroffenen und in der Fanszene erreicht werden. Klargestellt wird mit den Verfahrensgrundsätzen auch, dass der VfB Lübeck Stadionverbotsverfahren auch ohne entsprechende Anregungen der Polizei einleiten kann, nämlich dann, wenn Verstöße gegen die Hausordnung – und damit verbunden ein vereinsschädigendes Verhalten des Betroffenen – vorliegen.
Die Durchführung der Anhörungen in der nun festgelegten Weise ist für den Verein mit einer erheblichen Mehrbelastung verbunden, die zwangsläufig auch zu zeitlichen Verzögerungen bis zu einer Entscheidung über ein Stadionverbot führt. Die Grundsätze sehen daher auch vor, dass der Verein bis zur endgültigen Entscheidung über die Vergabe eines Stadionverbotes – auch mehrfach – Tagesverbote verhängen kann. Dies wird insbesondere bei schweren Vorwürfen und/ oder bereits vorliegenden belastbaren Ermittlungsergebnissen in Betracht kommen. Ein Präjudiz für die abschließende Entscheidung über die Vergabe eines Stadionverbotes ist hiermit nicht verbunden.
Das in den Grundsätzen über die Verfahrensweise bei der Erteilung von Stadionverboten angesprochene Bewährungsprojekt muss noch erarbeitet werden.
Erstmals Anwendung finden die Grundsätze bei der Entscheidung über die vom VfB Lübeck zu bearbeitenden laufenden Stadionverbotsanregungen im Zusammenhang mit dem Landespokalfinale vom 03.06.2011. Dabei weisen wir darauf hin, dass die Stadionverbotsanregungen, die Kieler Zuschauer betrafen, von der KSV Holstein bearbeitet wurden und wir uns der dortigen Entscheidung angeschlossen haben.
Für die Stadionverbotsanregungen, die vom VfB Lübeck bearbeitet werden, laufen die Anhörungsverfahren. In Anwendung der Grundsätze zur Verfahrensweise bei der Erteilung von Stadionverboten ist in vielen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, Tagesverbote auszusprechen. Diese betreffen die Spiele der Lizenzspielermannschaft gegen RB Leipzig und Berliner AK sowie das Spiel unserer U 21 gegen die U 23 von Holstein Kiel. Spätestens vor dem Heimspiel gegen die U 21 des VfL Wolfsburg sollen die endgültigen Entscheidungen vorliegen.
