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Politik & Wirtschaft

LG Stuttgart spricht bei zwei Mercedes V-Klasse Schadensersatz zu

Hamburg (ots) – Mit zwei Urteilen vom 04. Februar 2021 – 17 O 692/20 und 17 O 963/20 – hat die 17. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart im Mercedes Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Beide Verfahren betrafen das Modell Mercedes-Benz V-Klasse 250d. Beiden Klägern steht aufgrund einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Sie können nach Rechtskraft der Urteile ihre Mercedes V-Klasse zurückgeben und erhalten im Gegenzug unter Abzug eines Nutzungswertersatzes für die gefahrenen Kilometer den Kaufpreis erstattet. Das Gericht kommt in beiden Verfahren zu dem Schluss, dass das jeweils streitgegenständliche Fahrzeug die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Stickoxidemissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht einhält. Ausschlaggebend hierbei ist die AdBlue-Dosierstrategie, mit deren Hilfe auf dem Prüfstand ausreichend Harnstoff eingespritzt wird, um den Stickoxid-Ausstoß unter dem entsprechenden Grenzwert zu halten, während die Einspritzung außerhalb des Prüfstands jedoch verringert oder gar ganz abgeschaltet wird. Beide erstinstanzlich erfolgreichen Kläger werden von HAHN Rechtsanwälte vertreten, die mit 144 positiven Urteilen im Mercedes Abgasskandal bundesweit zu den erfahrensten und erfolgreichsten Kanzleien gehört. Mercedes-Kunden können durch die Fachanwälte der Kanzlei die Betroffenheit ihres Dieselfahrzeugs im Mercedes Abgasskandal prüfen lassen – unverbindlich und im Rahmen des Erstchecks kostenfrei. Pressekontakt: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Peter Hahn Alter Steinweg 1 20459 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572361 E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de