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Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln – so sieht es in Deutschland aus

junger Mann mit Bart und Rucksack am Obststand in Markthalle

Lebensmittel mit regulärem Steuersatz von 19 Prozent

Wer auf eine Veggie-Ernährung, auf laktose- oder glutenfreie Produkte setzt, bekommt Grundnahrungsmittel wie Pflanzendrinks oder -joghurt sowie Fleischersatzprodukte nicht zum ermäßigten Steuersatz. Denn es handelt sich um verarbeitete Produkte, die dem regulären Steuersatz unterliegen. „Das ist unfair den Verbrauchern gegenüber, deren Speiseplan sich aus pflanzlichen Grundnahrungsmitteln zusammensetzt“, so Selvihan Benda, Referatsleitern für Lebensmittel & Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Auch Luxusgüter und Getränke unterliegen dem Steuersatz von 19 Prozent, wobei: Trüffel und Froschschenkel fallen laut Definition nicht zu Luxusgütern und werden ermäßigt versteuert.

Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte

Aktuell sorgen die steigenden Lebensmittelpreise für Debatten. Lösungen für eine Entlastung der Verbraucher werden diskutiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich für eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte aus, wie es auch die Zukunftskommission Landwirtschaft empfiehlt. Verbraucher bekommen so die Möglichkeit, sich kostengünstiger gesund und nachhaltig zu ernähren. Europarechtlich ist das seit Anfang April zweifelsfrei zulässig. „Im Sinne der Ernährungssicherung bietet die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte ebenfalls Vorteile, denn auf einer begrenzten Fläche können mehr pflanzliche als tierische Kalorien erzeugt werden“, so Benda.