Innenminister von Deutschland, Frankreich und Spanien halten an nationaler Souveränität bei Grenzkontrollen fest
Der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, der französische Minister des Innern, der Überseegebiete, der Immigration und der Gebietskörperschaften, Claude Guéant sowie der spanische Innenminister Antonio Camacho erklären:
„Wir danken der Europäischen Kommission, dass sie der Aufforderung des Europäischen Rates vom Juni 2011 rasch nachgekommen ist und umfassende Vorschläge zur Stärkung der so genannten Schengen-Governance unterbreitet.
Ziel der Vorschläge sollte die Stärkung der Schengen-Governance für den Fall sein, dass ein Mitgliedstaat nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen gemäß den Schengen-Vorschriften zu erfüllen. Es sollte ein Mechanismus eingeführt werden, der unter außergewöhnlichen Umständen greift, nämlich nur dann, wenn die Schengen-Zusammenarbeit insgesamt gefährdet ist. Dieser Mechanismus ist notwendig, um bestehende Defizite mit Unterstützung der europäischen Ebene und der Mitgliedstaaten schnell beheben und dauerhaft beseitigen zu können. Als allerletzte Möglichkeit sollte eine Schutzklausel für die temporäre Wiedereinführung der Binnengrenzkontrolle greifen.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht jedoch vor, über diese Fälle hinaus die bislang in nationaler Souveränität der Mitgliedstaaten liegende Entscheidung über temporäre Binnengrenzkontrollen z. B. bei Gefahr terroristischer Anschläge oder zum Schutz von herausragenden sportlichen und politischen Ereignissen generell an sich zu ziehen.
Nach unserer gemeinsamen Auffassung ist die Achtung des Kernbereichs nationaler Souveränität für die Mitgliedstaaten von großer Bedeutung. Die Vorstellungen der Europäischen Kommission, die Entscheidungshoheit für operative Maßnahmen im Sicherheitsbereich zu beanspruchen, werden daher nicht geteilt. Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit tragen die Mitgliedstaaten die politische Verantwortung. Dabei gilt es, den Eingriffscharakter mit Blick auf die Gewährleistung der Freizügigkeit möglichst gering zu halten und gleichzeitig ein Höchstmaß an Schutz für die Bevölkerung zu erreichen.
Die Entscheidung über die Wiedereinführung der temporären Binnengrenzkontrolle basiert auf einer intensiven Prüfung der nationalen Sicherheitslage, die nur von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der fachlichen Kompetenz und der Ressourcen der Sicherheitsbehörden getroffen werden kann.“