Verbraucherschutzministerium zieht Zwischenbilanz beim Heizkostenzuschuss: 8.647 Anträge wurden bislang in Schleswig-Holstein gestellt
KIEL. Seit Beginn des Antragszeitraums am 4. Mai 2023 wurden in Schleswig-Holstein bereits 8.647 Anträge auf Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe gestellt (Stichtag: 19. Juli 2023). Daraus ergibt sich ein Antragsvolumen von insgesamt 3,45 Millionen Euro für Haushalte, die mit Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern (z.B. Pellets oder Flüssiggas) heizen.„Die Zahlen zeigen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung hoch ist und viele Verbraucherinnen und Verbraucher von den schnell steigenden Kosten für Heizenergie überproportional hart getroffen worden sind. Der einmalige Heizkostenzuschuss ist daher eine wichtige Hilfe und ich bin froh, dass wir in den ersten drei Monaten bereits mehr als 6.000 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von rund 2,18 Millionen Euro genehmigen konnten“, sagte Verbraucherschutzminister Werner Schwarz.
Um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise abzufedern, hatten sich Bund und Länder Anfang des Jahres darauf verständigt, auch private Haushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern zu entlasten. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung der Energiekosten gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag des jeweiligen Energieträgers.
Von den insgesamt 8.647 Anträgen bezogen sich 7.793 Anträge auf Heizöl mit einem Antragsvolumen von 2,9 Millionen Euro, gefolgt von Holzpellets (678 Anträge/ 470.000 Euro), Flüssiggas (130 Anträge/ 54.000 Euro), Scheitholz (25 Anträge/ 12.000 Euro), Holzbriketts (16 Anträge/ 5.000 Euro), Holzhackschnitzel (2 Anträge/ 2.000 Euro) und Kohle/ Koks (3 Anträge, 1.500 Euro).
Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 gestellt werden.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter:
Link zum Online-Portal: Antrag Brennstoffhilfe – Online-Dienst Einstiegsseite – HamburgService
Homepage der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Service – Heizkostenerstattung