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Blaulicht

POL-RZ: Verkehrskontrollergebnisse

Polizei Ratzeburg (ots) Kreis Herzogtum Lauenburg – 22.02.2024 – BAB 24 / Gudow · Gestern (22.02.2024), in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr führte das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Lübeck eine Verkehrskontrolle, auf der Raststätte Gudow, auf der BAB 24 in Fahrtrichtung Berlin durch. Schwerpunkt der Kontrolle war die Feststellung von überladenen FahrzeugenInsgesamt wurden 35 Fahrzeuge beanstandet, hiervon waren 18 Fahrzeuge überladen (12 lagen im Verwarnungsgeldbereich, 6 im Bußgeldbereich).

Zwei Lkw mit Langholz untersagten die Beamten vor Ort die Weiterfahrt, da sie mehr als die erlaubten 40 t auf die Waage brachten. Ein Teil der Ladung wurde in der Folge vor Ort abgeladen.

Bei einem Mercedes Sprinter wurde eine Überschreitung der Anhängelast seines Fahrzeuges um 92 Prozent festgestellt. Statt der erlaubten 2000 kg stellten die kontrollierenden Beamten eine Anhängelast von 3840 kg fest. Dem ausländischen Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, zudem musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro bezahlen.

Ein Pkw-Fahrer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, so dass die Fahrt für ihn hier endete. Da bei einem Pkw auch kein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestand, verblieb das Fahrzeug an der Kontrollstelle. Bei einer Überprüfung der Fahrzeugpapiere ergaben sich bei einem weiteren Pkw Hinweise auf einen gefälschten Hauptuntersuchungsnachweis. Gegen alle drei Fahrzeugführer wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Darüber hinaus wurden durch die Beamten weitere Ordnungswidrigkeiten festgestellt: 2 x technische Mängel an Lkw, 3 x nicht korrekt übergelegtes bzw. nicht vorhandenes Abreißseil, 1 x Überhöhe, 1 x Auflagenverstoß zur Kenntlichmachung von Überbreite, 1 x Benutzung eines Mobiltelefons.

Bei einem kontrollierten Gespann (Foto) wurde eine Achslastüberschreitung von 31,1 Prozent festgestellt. Anstelle der erlaubten 2240 kg lasteten 2940 kg auf der Hinterachse des Zugfahrzeuges. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und er bezahlte vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 265,00 Euro.