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Ordnungsamt stellt unzulässige Handwerksausübung fest: Mindestens zehn Bußgeldverfahren wurden im Rahmen einer Prüfung eingeleitet

Der Kommunale Ordnungsdienst des Ordnungsamtes der Hansestadt Lübeck kontrollierte am 27. März 2024 insgesamt sieben Betriebe auf mögliche Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften. Mindestens zehn eingeleitete Bußgeldverfahren waren die Folge. Aufgrund vorangegangener Ermittlungen wurde der Verdacht auf unerlaubte Handwerksausübung durch fünf Betriebe des Friseurhandwerks sowie zwei Betriebe des Kfz-Handwerks begründet. m Rahmen einer Prüfung wurden nunmehr umfangreiche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei den betroffenen Betrieben festgestellt.
Insgesamt 10 Bußgeldverfahren wurden noch am Kontrolltag eingeleitet. Die Verstöße beziehen sich dabei auf die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ohne Eintrag in die Handwerksrolle, die Verletzung von Anzeigepflichten nach der Gewerbeordnung sowie die Beschäftigung von Ausländer:innen ohne Arbeitserlaubnis.

Nach den Bestimmungen der Handwerksordnung ist der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe nur gestattet, wenn eine Eintragung in die Handwerksrolle vorliegt. Welche Handwerke der Zulassungspflicht unterliegen, ergibt sich aus der Anlage A der Handwerksordnung.

Verstöße gegen diese Regeln werden sowohl nach den Bestimmungen der Handwerksordnung als auch des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro geahndet.