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Tipps & Informationen

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Aufruf zur Eintragung ins Wählerverzeichnis für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger

Achtung! Dieser Aufruf gilt nur für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, nicht für geborene und Lebende in Deutsche!
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, und der Landesbeauftragte für politische Bildung, Christian Meyer-Heidemann, ermutigen alle in Schleswig-Holstein lebenden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, ihr Wahlrecht aktiv bei der kommenden Europawahl am 09. Juni 2024 auszuüben. Die beiden Beauftragten wiesen heute (Dienstag) in Kiel darauf hin, dass sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger für ihre erstmalige Europawahl in Deutschland bis zum 19. Mai in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen müssen.

In Deutschland leben mehr als 4,1 Millionen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger aus anderen Mitgliedstaaten, die sich entscheiden können, entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland zu wählen, unter der Bedingung, dass sie ihr Wahlrecht nur einmal ausüben. Das betrifft ca. sechs Prozent aller Wahlberechtigten bei der Europawahl 2024. Um erstmals an der Wahl in Deutschland teilzunehmen, müssen sie sich bis spätestens 19. Mai 2024 in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen.

Wie können Sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen?
1. Antragstellung: Einen Antragsvordruck erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder unter diesem Link: Anlage 2A zur EuWO: Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (bundeswahlleiterin.de)
2. Ausfüllen des Antrags: Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Hierbei müssen Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein angeben.
3. Einreichung: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes ein. Dies kann oft persönlich, per Post oder in manchen Fällen auch digital erfolgen.
4. Frist beachten: Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag bis spätestens 19. Mai bei Ihrer Gemeinde eingegangen ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden und Ihr Wahlrecht ausüben können.
„Wir begrüßen, wenn sich möglichst viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Schleswig-Holstein rechtzeitig vor der Wahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und somit ihre demokratischen Rechte wahrnehmen“, so Kratz-Hinrichsen und Meyer-Heidemann. Die Beteiligung an Wahlen, ob bei Kommunal- oder Europawahl – beides ist für Unionsbürgerinnen und -bürger möglich – sei ein wichtiger Baustein der Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen und könne helfen, sich zugehörig zu fühlen. „Die Unionsbürgerinnen und -bürger können durch ihre Wahlentscheidungen ihre Interessen artikulieren und Einfluss auf die Politik der Gemeinschaft nehmen.“

Des Weiteren appellierten die Beauftragten an die Bundes- und Landeswahlleitungen, bestmöglich zu informieren, wie sich Wahlberechtigte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten für die Europawahl in Deutschland registrieren lassen können. Eine mehrsprachige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen sei hierfür essentiell. „Dass die Antragsformulare aktuell nur auf Deutsch mit englischen Ausfüllhilfen zur Verfügung stehen, ist ungenügend. Wir sprechen uns für Nachbesserungen bei den kommenden Wahlen aus“, so Kratz-Hinrichsen und Meyer-Heidemann. Außerdem seien breiter angelegte Informationskampagnen für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Deutschland und Schleswig-Holstein sinnvoll.
Darüber hinaus rufen die Beauftragten alle Wahlberechtigten dazu auf, die Chance zu ergreifen, insbesondere in Zeiten des Erstarkens rechtsextremer Parteien, Teil der demokratischen Prozesse in Europa zu sein und demokratische Parteien zu unterstützen.