Es regnet, es regnet… – Von Mai bis September ist Starkregensaison
Köln (ots) –
Anmoderationsvorschlag: Die meisten Leute freuen sich wie Bolle auf den sogenannten Wonne-Monat Mai. Denn da startet traditionell die Freibadsaison, außerdem sind wirklich spätestens dann auch alle Freisitze und Biergärten offen. Was viele nicht wissen: Im Mai startet auch die Starkregensaison und die hat es aufgrund des Klimawandels ganz schön in sich und sorgt immer häufiger für Überschwemmungen und Schäden. Mehr dazu verrät uns jetzt meine Kollegin Jessica Martin.
Sprecherin: Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge zu. Besonders in der Zeit zwischen Mai und September kommt es zu sogenanntem Starkregen, bei dem Regenmengen von mehr als 40 Liter pro Quadratmeter in der Stunde möglich sind. Das kann zu schweren lokalen Überflutungen führen, erklärt Bernd Engelien von der Zurich Versicherung.
O-Ton 1 (Bernd Engelien, 22 Sek.): „Das hat nicht nur was mit der Lage an Flüssen oder auch Bächen zu tun, die anschwellen können, sondern auch wie versiegelt die Flächen sind oder ob es lange sehr, sehr trocken war, sodass der Boden nicht mehr wasseraufnahmefähig ist. Deshalb gilt: Alle, die eine Immobilie besitzen oder auch gerade bauen, sollten beim Hochwasserschutz direkt mitdenken und notwendige Schutzmaßnahmen einplanen.“
Sprecherin: Zum Beispiel Flächen, wo Wasser einfach versickern kann. Außerdem Kellertreppen und Lichtschächte überprüfen und nachschauen, ob die Kellerfenster dicht sind. Und dann ist natürlich der richtige Versicherungsschutz das A und O.
O-Ton 2 (Bernd Engelien, 21 Sek.): „Die klassische Wohngebäudeversicherung beinhaltet in der Regel Gefahren wie Feuer, Überspannungsschäden oder Leitungswasserschäden. Das ist auch zweifellos gut und richtig, aber Schäden durch Starkregen beziehungsweise Überschwemmung müssen entweder explizit eingeschlossen sein oder durch eine zusätzliche Elementarschutzversicherung abgedeckt werden.“
Sprecherin: In Deutschland ist übrigens bislang nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude umfassend gegen Naturgefahren abgesichert. Dabei lässt sich die Elementarversicherung ganz einfach als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen. Und in Zeiten des Klimawandels und sich häufenden Naturkatastrophen macht das auch Sinn.
O-Ton 3 (Bernd Engelien, 33 Sek.): „Eine Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung deckt beispielsweise Schäden durch Starkregen, die im Haus entstanden sind – also durch Überflutung des Kellers oder des Erdgeschosses beispielsweise. Die Versicherung zahlt dann immer die Reparaturen oder auch die Trockenlegung und Sanierung oder, wenn es ganz schlimm gekommen ist, sogar den kompletten Wiederaufbau des Hauses. Und dann gibt es noch den Elementarschutz in der Hausratversicherung, da werden dann alle Gegenstände ersetzt, die durch diese Naturgefahrenschäden unbrauchbar geworden sind.“
Abmoderationsvorschlag: Auf den Schäden und den damit verbunden finanziellen Folgen von extremen Wetterereignissen will nun wirklich niemand sitzen bleiben! Am besten Sie checken gleich mal, ob Sie rundum abgesichert sind. Mehr zum Versicherungsschutz für Elementarschäden finden Sie unter Zurich.de.
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