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Politik & Wirtschaft

Barrierefrei wählen zur Europawahl 2024

Wiesbaden (ots) –

Bei der Europawahl 2024 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen mit dazugehöriger Informations-CD kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.

Auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen oder anderen Beeinträchtigungen gibt es Unterstützung für eine barrierefreie Stimmabgabe.
Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – bei den Landesvereinen des DBSV anfordern (siehe Liste am Ende dieser Pressemitteilung). Den Mitgliedern der DBSV-Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.
Wichtig: Da es in jedem Bundesland unterschiedlich große Stimmzettel geben kann und die wählbaren Parteien nicht nur Bundes-, sondern auch Landeslisten haben, muss die Wahlschablone mit dem dazugehörigen Informationsmaterial bei dem örtlich zuständigen DBSV-Landesverein angefordert werden.
Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet zu erhalten (https://wahl.phonepublisher.com). Ebenfalls neu ist die Option, diese Informationen gebührenfrei abzurufen unter der Telefonnummer 0800 00 09 67 10.
Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
Barrierefreier Zugang zum Wahlraum

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung zur Europawahl 2024 wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei, können Betroffene einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefreien Wahlraum im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, wählen. Selbstverständlich besteht auch immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Unterstützung durch eine Hilfsperson bei der Stimmabgabe

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden. So können beispielsweise auch Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Stimmabgabe helfen. Soweit erforderlich, darf die Hilfsperson gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Sie darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse geheimzuhalten.
Folgende Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung:

Baden-Württemberg

* Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K. in Mannheim

Tel: 0621 40 20 31

* Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. in Stuttgart

Tel: 0711 2 10 60 0

* Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. in Freiburg (Breisgau)

Tel: 0761 3 61 22

Bayern

* Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. in München

Tel: 089 5 59 88 0

Berlin

* Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.
Tel: 030 8 95 88 0

Brandenburg

* Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. in Cottbus

Tel: 0355 2 25 49

Bremen

* Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e. V.
Tel: 0421 24 40 16 10

Hamburg

* Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e. V.
Tel: 040 20 94 04 0

Hessen

* Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e. V. in Frankfurt am Main

Tel: 069 15 05 966

Mecklenburg-Vorpommern

* Blinden- und Sehbehindertenverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Rostock

Tel: 03 81 77 89 80

Niedersachsen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. in Hannover

Tel: 0511 5 10 40

Nordrhein-Westfalen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein e. V. in Meerbusch

Tel: 02159 96 55 0

* Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. in Dortmund

Tel: 0231 55 75 90 0

Rheinland-Pfalz

* Landesblinden- und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Weißenturm

Tel: 02637 9 44 13 75

Saarland

* Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V. in Saarbrücken

Tel: 0681 81 81 81

Sachsen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. in Dresden

Tel: 0351 80 90 611

Sachsen-Anhalt

* Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. in Magdeburg

Tel: 0391 28 96 239

Schleswig-Holstein

* Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. in Lübeck

Tel: 0451 40 85 08 0

Thüringen

* Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. in Weimar

Tel: 03643 74 29 07

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
Pressestelle,
Telefon: 0611 75-3444
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt

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Telefon: +49 611-75 34 44
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