Nordelbische Synode: Beteiligungsprozesszur Nordkirchenverfassung war konstruktiv
Rendsburg (nr). Als „kritische aber in der Summe sehr konstruktive Auseinandersetzung“ hat der Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Bischof Gerhard Ulrich, den Beteiligungsprozess auf dem Weg zu einer Verfassung und eines Einführungsgesetzes der zukünftigen Nordkirche bezeichnet. Dieser war bei der ersten Lesung der Verfassung der drei fusionierenden Kirchen (Evangelische Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und Pommersche Evangelische Kirche)im Herbst vergangenen Jahres in Travemünde beschlossen worden. Alle Institutionen innerhalb der drei Kirchen waren aufgerufen, zum Verfassungstext Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen.In seinem Zwischenbericht auf der jetzt in Rendsburg laufendenHerbsttagung der Nordelbischen Synode sagte Ulrich heute (24. Sept.): „DerBeteiligungsprozess hat uns gut getan, in Nordelbien in eine grundsätzlicheAuseinandersetzung mit unserer kirchlichen Existenz gekommen zu sein. Die jetzterstellten Textfassungen, die die Positionen der drei Kirchenleitungen und dersynodalen Ausschüsse sowie die 138 Anträge aus der Mitte der Synodewiderspiegeln, sind eine grandiose Übersicht“, sagte der Bischof. Erversicherte, dass alle Eingaben gelesen und in die Diskussionen eingespeistwurden, warb aber zugleich auch um Verständnis dafür, wenn eigeneFormulierungen nicht „eins zu eins„ übernommen werden konnten.
Für die Komplexe, die den einzelnen Kirchen aufgrund ihrer jeweiligen Tradition besonders wichtig sind, konnten akzeptableRegelungen getroffen werden, über die auf der zweiten Tagung de rVerfassunggebenden Synode beraten wird. „Gefunden wurden die Regelungen durchein ständiges Abwägen zwischen dem Erhalt bewährter Ordnungen und de rVerständigung auf gemeinsam getragene Bestimmungen mit einem Höchstmaß an Zukunftsfähigkeit“, so Bischof Ulrich weiter.
Mit Blick auf die Finanzierung der neuen gemeinsamenKirche habe sich immer wieder eingemeinsames Bewusstsein dafür entwickeln müssen, dass es bei dem Projekt „Nordkirche“ um eine neue Kirche gehe und nicht um ein Zahlenspiel. Durch die Finanzierungsstruktur herrsche jetzt Klarheit hinsichtlich des landeskirchenlichen Anteils und der Größe der Mehrbelastungen für die Kirchenkreise. Ulrich machte deutlich: „Die Belastung der 11 nordelbischenKirchenkreise wird nach den jüngstenBerechnungen nicht bei 5% – wie als Höchstgrenze festgelegt- , sondern soga rknapp unter 4% liegen.“ Zwar rechne sich Kirche nie, dazu lebe sie zu sehr ausder Gnade Gottes, auch wenn trotzdem richtig bleibe, dass die Finanzen stimmen müssten, sagte Bischof Ulrich weiter. „Wir wollen mit der neuen Kirche mehr erreichen als die Verschiebung einiger Prozentpunkte hin und her. Alle beteiligten Ebenen werden durch die Fusioneinen erheblichen Gewinn verzeichnen können“, machte Gerhard Ulrich deutlich.
Zur zweiten Tagung der Verfassunggebenden Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) – wie der Namein der ersten Lesung beschlossen wurde- sind die drei Synoden vom 20. bis 23.Oktober nach Heringsdorf auf Usedom eingeladen. Die dritte Lesung der Verfassung soll im Januar erfolgen. Als Start der neuen Kirche ist Pfingsten 2012 vorgesehen.