GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“
Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Juli 2024) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2024 den irakischen Staatsangehörigen Abdul Ghani A. N. im Landkreis Donau-Ries durch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts festnehmen lassen.Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG) gewesen zu sein.
In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Abdul Ghani A. N. schloss sich im November 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ als Mitglied an. Bis November 2016 gehörte er verschiedenen IS-Einheiten an und nahm an Kampfhandlungen teil.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.