Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Seit diesem Freitag ist das neue sogenannte #Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Ab sofort reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten und ein Gerichtsbeschluss. Dabei gibt es jetzt vier Möglichkeiten:
männlich
weiblich
divers
keine Angabe.
Mit dem neuen Gesetz lassen sich nun auch Vornamen einfacher ändern.

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