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Menschlich gesehen

Elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein wichtiger Baustein für besseren Schutz vor häusllicher Gewalt

laut BKA-Lagebild hat geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen auch in 2023 noch einmal zugenommen. Es gab 360 vollendete Tötungsdelikte, davon waren 247 Fälle, also fast 70 Prozent, häusliche Gewalt. In Schleswig-Holstein gab es 2023 14 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich häusliche Gewalt. 14 zu viel.In den allermeisten Fällen handelt es sich nicht um Einzeltaten, oft hat es eine Gewaltspirale gegeben. Wir betonen in diesem Haus in wichtiger Regelmäßigkeit gemeinsam die Notwendigkeit, mehr gegen Gewalt an Frauen zu tun. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir weitere wichtige Schritte im Kampf gegen Gewalt an Frauen gehen und Schutzlücken schließen.
Zum einen wollen wir die gefahrenabwehrrechtlichen Verfügungen wie Betretungs- und Kontaktverbote neu regeln und den Anwendungsbereich ausweiten.

So war für ein Betretungsverbot bisher erforderlich, dass der Störer und die gefährdete Person in derselben Wohnung leben. Dabei wissen wir, dass häusliche Gewalt eben nicht nur unter Mitbewohnern erfolgt, sondern insbesondere Frauen betroffen sind, die sich getrennt haben. Diese Schutzlücke wollen wir schließen und Betretungsverbote auch unabhängig von der gemeinsam genutzten Wohnung ermöglichen.

Genauso wollen wir Kontakt- und Näherungsverbote auch für Orte ausweiten, an denen sich nahestehende Personen, insbesondere die Kinder der gefährdeten Person regelmäßig aufhalten. Damit wollen wir den Schutzbereich ausweiten und erreichen, dass zu den gefährdeten Personen nicht über ihre Kinder oder an Kindergärten Kontakt aufgenommen werden kann.
Wir wollen aber noch eine Schutzlücke schließen: Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz können nur auf Antrag der gefährdeten oder -betroffenen Person erlassen werden kann. Das aber ist für viele betroffene Frauen schon eine große Herausforderung, die in den Situationen eben mehr zu bewältigen haben, als rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen. Deswegen wollen wir, dass Kontaktverbote und co durch gerichtlichen Beschluss auf bis zu drei Monate verlängert werden können.

Durch den Übergang der Schutzsysteme darf künftig keine Schutzlücke mehr entstehen, meine Damen und Herren.
Zum anderen wollen wir aber auch mit der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen einen großen Schritt zum besseren Schutz betroffenen Frauen gehen.
Bisher ist die Anordnung der so genannten elektronischen Fußfessel nur zur Abwehr eines Terrorverdachts möglich. Wir wollen die Anwendung auf Fälle häuslicher Gewalt und bei Nachstellung, natürlich unter engen Voraussetzungen, ausweiten.

Denn, egal, ob es gefahrenabwehrrechtliche Verfügungen, wie Wegweisungen, Kontakt- und Näherungsverbote, oder aber um eine zivilrechtliche Gewaltschutzanordnung sind, das Problem ist in allen Fällen gleich: Die Einhaltung kann kaum kontrolliert werden. Auch diese Schutzlücke wollen wir schließen, indem wir die Einhaltung mit der elektronischen Fußfessel kontrollieren wollen und die Polizei so bei einer Übertretung des Schutzbereichs deutlich schneller alarmiert werden und eingreifen kann als bisher.
Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir aber noch einen Schritt weiter. Wir wollen die Rechtsgrundlage für das so genannte Spanische Modell schaffen und sind damit bundesweit das erste Land, das die gefahrenabwehrrechtliche Rechtsgrundlage dafür schafft. Wir wollen unmittelbar einsatzbereit zu sein, sobald die technische Möglichkeit zum Einsatz des spanischen Modells besteht!

Ein Punkt zum Abschluss ist mir aber noch wichtig: Es wird geschrieben, das Modell in Spanien habe eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Ich weiß nicht, wie die Erfolgsquote bemessen wird und kann das nur schwer beurteilen. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein wichtiger Baustein für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellung, aber eben auch nur ein Baustein von vielen weiteren. Eine absolute Sicherheit wird es nicht geben können. Aber jede Frau, jedes Kind, jede Person, die wir damit besser schützen können, verdient diesen besseren Schutz!