Fischereiministerin Rumpf ist zufrieden mit neuem Landesfischereigesetz
KIEL. Fischereiministerin Dr. Juliane Rumpf ist zufrieden mit der Neufassung des Landesfischereigesetzes. Das sagte sie heute (5. Oktober) im Landtag. „“Insgesamt bin ich der Meinung, dass die Änderungen das Gesetz von überflüssigen Regelungen befreien, den Fischartenschutz stärken und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Es trägt damit sowohl den Nutzungsinteressen auf der einen und den Ansprüchen des Arten-, Natur- und Tierschutzes auf der anderen Seite ausgewogen Rechnung““, so Frau Rumpf. Sie dankte den Landtagsfraktionen für die Erarbeitung der Gesetzesnovelle.
Im Detail begrüßte die Ministerin, dass durch das neue Fischereigesetz die Erstellung von Hegeplänen sinnvoll vereinfacht und die aufwändige Erhebung von Daten, die bereits durch die FFH- und die Wasserrahmenrichtlinie vorliegen, vermieden werde. Auch die Möglichkeit der Ausgabe von befristeten Fischereischeinen online, den so genannten Urlauberfischereischeinen, sei eine sinnvolle Neuerung, zumal diese Erlaubnisse nicht nur Auswärtigen, sondern auch Schleswig-Holsteinern zugutekommen. Die Pflicht zur Zahlung der Fischereiabgabe für Fischereischeininhaber auch aus anderen Bundesländern, die neu ins Gesetz aufgenommen werde, sei ebenfalls richtig, zumal die Einnahmen einen noch besseren Fischartenschutz ermöglichten. Dem Tierschutz werde schließlich unter anderem dadurch noch besser Rechnung getragen, dass das Verbot des Fischfangens aus anderen Gründen als Hege oder Nahrungserwerb im künftigen Gesetz klargestellt werde. Die als „catch and release“ bezeichnete Form des Angelns sei tierschutzrechtlich in Deutschland nicht zulässig, diese Regelung jedoch in der Praxis nicht überall bekannt. Lediglich das Zurücksetzen von Fischen, für die keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit bestehe, sei auch weiterhin erlaubt.