Politik & Wirtschaft

DEHOGA: Investitionsbooster der Bundesregierung: Merz sagt Ministerpräsidenten Ausgleich zu

Die Bundesregierung will mit einem steuerlichen Investitionsprogramm die Wirtschaft ankurbeln – die Länder fordern dafür einen finanziellen Ausgleich. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Mittwoch sagte CDU-Chef Friedrich Merz den Ministerpräsidenten eine Kompensation der Steuerausfälle zu, die durch die geplanten Entlastungen entstehen. Konkrete Entscheidungen sollen jetzt in Arbeitsgruppen erarbeitet werden.Am 4. Juni wurde im Bundeskabinett der Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen (DEHOGA compact berichtete).

Zentrale Maßnahmen sind:
• Investitionsbooster durch Abschreibungen von 30 %: Es soll eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 30 % aufgelegt werden. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Die Ausweitung der degressiven AfA soll Investitionen in die Transformation der Wirtschaft beschleunigen.

• Schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer auf 10 % ab dem Jahr 2028: Um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden, soll der aktuelle Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt werden – von derzeit 15 % auf 10 %.
• Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen: Es soll eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 %, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren.
• Investitionsbooster in Forschung

Das Ziel der Bundesregierung, Investitionen zu fördern, begrüßte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13. Juni ausdrücklich. Gleichzeitig forderten die Länder aber einen Ausgleich für Steuerausfälle. Sie rechnen mit Steuermindereinnahmen von über 30 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren, rund zwei Drittel davon müssten Länder und Kommunen schultern. Der Bundesrat erwartet nun eine Gegenäußerung der Bundesregierung, bevor sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befasst. Wenn der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, ist erneut der Bundesrat am Zug, der dann entscheidet, ob er dem Gesetz zustimmt.

In der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch erkannte die Bundesregierung den Handlungsbedarf an. „Bund und Länder werden in einen strukturierten Dialog eintreten, um auch zukünftig eine faire Bund-Länder-Finanzbeziehung zu gewährleisten“, sagte Bundeskanzler Merz. Zwei Arbeitsgruppen sollen nun konkrete Vorschläge für einen kurzfristigen Ausgleich und einen langfristigen Verteilmechanismus erarbeiten. Die Ergebnisse sollen rechtzeitig vor der Bundesratsentscheidung am 11. Juli vorliegen – dann beginnt die Sommerpause.