CCS-Gesetz: Blankoscheck für Klimaverschmutzer – Risiken für die Natur
- BUND SH fordert Landesregierung zum Veto gegen CCS-Gesetz im Bundesrat auf
- Keine fossilen Ablassgeschäfte auf Staatskosten
- natürliche Kohlenstoffsenken fördern
Im Hauruck-Verfahren will Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ein Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlenstoffdioxid (Kohlendioxidspeicherung- und -transportgesetz – KSpTG) durchpeitschen. Damit soll die umstrittene Technologie der CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage CCS) unter Einschränkung der Umweltstandards und Beteiligungsrechte für fast alle industriellen Anwendungsbereiche geöffnet werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) sieht darin einen Blankoscheck für Klimaverschmutzer und fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat ihr Veto gegen das Gesetz einzulegen.
„Dieses Gesetz wäre eine Einladung an Industrie, Energiewirtschaft und Politik, echte Klimaschutzlösungen aufzugeben“, sagt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „Stattdessen drohen Milliarden Euro für eine klimaschutzpolitische Scheinlösung mit enormen technischen und ökologischen Risiken verschwendet zu werden.“ Durch das dann fehlende Geld werde nicht nur der Ausbau erneuerbarer Energien torpediert, sondern auch der Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft. Eggers ergänzt: „CCS ist mit gravierenden Risiken für Mensch und Natur verbunden – auch in Schleswig-Holstein. Die schwarz-grüne Landesregierung muss ihre Stimme im Bundesrat nutzen, um das CCS-Gesetz zu stoppen!“
Gemäß Landtagsbeschluss von 2024 soll CCS im Land zwischen den Meeren auf schwer vermeidbare Kohlenstoff-Emissionen aus Prozessen wie Müllverbrennung oder Zementherstellung begrenzt werden. Im vorgelegten Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist davon nicht die Rede. Allen interessierten Industrien bis hin zu Gaskraftwerken soll der Zugang zur CO2-Speicherung gewährt werden. „Auf diese Weise wird die fossile Infrastruktur zementiert, statt klimafreundliche Geschäftsfelder zu fördern“, so Eggers.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche will der CCS-Technologie zudem im Gesetz das „überragende öffentliche Interesse“ einräumen. Erleichterte Genehmigungsverfahren, geringere Umweltstandards und verringerte Klagemöglichkeiten durch Umweltverbände wären die Folge. Auch Enteignungen zur Verlegung von CO2-Pipelines würden dadurch erleichtert. Neben dem flächendeckenden Ausbau von CO2-Pipelines ermöglicht der vorliegende Entwurf kommerzielle CO2-Deponien in der Nordsee, ohne dass, wie bisher, eine Mengenbegrenzung genannt wird. Außerdem wird für Bundesländer auch die CO2-Speicherung unter ihrem jeweiligen Landesgebiet zugelassen, wenn sie dies gesetzlich so regeln wollen.
Dabei hat schon die RESCUE-Studie des Umweltbundesamtes von 2019 aufgezeigt, dass eine CO2-Verpressung in den Untergrund für das Erreichen der Treibhausgasneutralität in Deutschland nicht erforderlich ist. Schwer vermeidbaren CO2-Emmissionen könnten durch die Nutzung natürlicher Kohlenstoff-Senken wie Wälder, Moore und natürliche Binnen- und Seegewässer ausgeglichen werden.
Der BUND SH und andere Umweltverbände befürchten, dass es durch undichte CO2-Speicher im Meer zur Säure-Bildung kommt, was für viele Meeres-Organismen den Tod bedeutet. „Der Meeresschutz liegt im überragenden öffentlichen Interesse – nicht diese energie- und kostenintensive Technologie CCS!“, so Eggers.
Der BUND fordert, die Scheinlösung CCS aufzugeben. Stattdessen sollten die Anstrengungen verstärkt werden, auf 100 Prozent erneuerbare Energien umzusteigen und eine echte Kreislaufwirtschaft zu etablieren. Die für CCS vorgesehenen Euro-Milliarden sollten besser in die Förderung natürlicher Kohlenstoffsenken wie naturnahe Waldökosysteme, wiedervernässte und renaturierte Moore, intakte Seegraswiesen und andere marine Biotope sowie biologische humusaufbauende Anbaumethoden investiert werden – mit dreifachem Nutzen für Klimaschutz, Klimaanpassung und Biodiversitätsschutz.
Mehr Informationen:
BUND-Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf:
