CDU Lübeck: Lübeck kann keine Bettensteuer erheben
Der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete, Dr. Hermann Junghans,
stellt zur erklärten Absicht des Bürgermeisters eine Bettensteuer zur Entlastung
des städtischen Haushalts erheben zu wollen (LN vom 26. August 2025) das
Folgende klar:
Für Lübeck ist nichts gewonnen, wenn der Bürgermeister versucht, mit drei oder
vier Millionen Euro aus einer Bettensteuer ein Defizit von mehr als 160 Millionen
Euro zu stopfen und gleichzeitig den Wegfall der Finanzierung aus der Kurabgabe
riskiert. Die Kureinrichtungen müssten dann aus dem städtischen Haushalt
bezahlt werden und per Saldo stünde Lübeck finanziell nicht besser da als jetzt.Auf Landesebene arbeitet die CDU gerade an einer Flexibilisierung des
Kommunalabgabengesetzes für die Tourismusorte, wodurch auch Lübeck mehr
Gestaltungsmöglichkeiten zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen
und Sehenswürdigkeiten bekommen soll. Aber eine gleichzeitige Erhebung von
Übernachtungssteuer und Kurabgabe wird es nicht geben. Das wäre nach
höchstrichterlicher Rechtsprechung auch unzulässig, da Übernachtungsgäste
nicht doppelt belastet werden dürfen. Die Einführung einer Bettensteuer hätte
also zwangsweise zur Folge, dass die Kurabgabe in Travemünde abgeschafft
werden müsste.
Die CDU will an der bewährten Kurabgabe in Travemünde zur zweckgebundenen
Finanzierung der dortigen Kureinrichtungen festhalten. Dagegen lehnen wir eine
nicht zweckgebundene Übernachtungssteuer, deren Einnahmen im
Verwaltungshaushalt verschwinden ab.
Junghans: „Ich werde mich für eine Flexibilisierung des
Kommunalabgabengesetzes einsetzen, mit der eine zweckgebundene
Finanzierungsmöglichkeit für das Weltkulturerbe geschaffen wird.“
