Ein Bundestagsabgeordneter sagte Nein – und sitzt jetzt in Haft. Öffentlicher Gerichtstermin am 9. Januar
Dieser Fall mit Axel Fischer ist kein Zufall. Er beginnt dort, wo ein Politiker es im Jahr 2021 wagte, sich gegen die Corona-Maßnahmen zu stellen – und endet bislang in Untersuchungshaft.
Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer widersprach während der Corona-Zeit öffentlich und parlamentarisch zentralen Maßnahmen. Unmittelbar danach wurde er politisch isoliert und es wurden konstruierte Bestechungsvorwürfe gegen Ihn erhoben, die völlig aus der Luft gegriffen sind und nur dazu dienten und dienen, ein Exempel zu statuieren. Die Botschaft ist klar und deutlich: Kein Politiker möge es wagen, gegen die geforderten Narrative zu entscheiden.
Heute sitzt er seit dem 22. Dezember 2025 in Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim.
📍 Öffentlicher Gerichtstermin:
📅 09. Januar 2026, ab 9:15 Uhr
📌 München, Nymphenburger Straße 16, Saal B 275
Jeder Bürger kann als Zuschauer teilnehmen. Macht davon bitte reichlich Gebrauch. Was hier geschieht, ist kein normales Strafverfahren. Es ist ein Lehrstück darüber, wie politische Abweichung nachträglich kriminalisiert werden kann.
Der Vorwurf lautet Korruption nach § 108e StGB. Axel Fischer soll 20.000 Euro Bestechungsgeld im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Europarat angenommen haben. Doch je tiefer man in die Akten blickt, desto deutlicher wird: Die Substanz fehlt vollständig.
Der Kern des Verfahrens besteht aus Konstruktionen:
- Zentrales „Beweismittel“ ist ein nicht datierter Ausdruck einer Excel-Liste mit dem Vermerk „Fischer 20000“. Daraus schließt die Staatsanwaltschaft, es gehe um Geld, um Euro und um Axel Fischer. Keiner dieser Punkte ist in irgendeiner Weise belegt.
- Ein Geldfluss aus Aserbaidschan ist nicht nachgewiesen. Stattdessen werden eine private Einzahlung von 1.000 Euro sowie eine Reisekostenrückerstattung von 800 Euro pauschal als mutmaßliche Bestechung interpretiert – ohne Beweisführung.
- Axel Fischer hat einen Bericht weitergegeben – an einen Mitarbeiter eines anderen Europaratsabgeordneten. Das ist gängige parlamentarische Praxis und unstreitig.
- Es wird behauptet, er habe „im Sinne Aserbaidschans“ abgestimmt. Was das konkret heißen soll, bei welchen Berichten oder Resolutionen, und wie andere Abgeordnete abgestimmt haben, ist bislang nicht festgestellt. Entsprechende Beweisanträge folgen erst jetzt.
- Zusätzlich werden Reden herangezogen, die Axel Fischer auf Deutsch gehalten hat.
- Diese wurden ins Englische übersetzt und anschließend wieder ins Deutsche zurückübersetzt – wodurch sich der Sinn teilweise veränderte. Aus neutralen Formulierungen sollen so angeblich „anweisende“ Aussagen konstruiert werden.
- Eine konkrete Unrechtsvereinbarung, die zwingende Voraussetzung einer Verurteilung wäre, existiert nicht. Sie soll allein aus einer nachträglichen Interpretation von Abstimmungen und Redebeiträgen abgeleitet werden.
- Besonders brisant ist die Untersuchungshaft selbst. Sie gilt bis zum Ende des Verfahrens und erzeugt massiven Druck: Würde Axel Fischer auf Beweisanträge verzichten, könnte sich seine Haft verkürzen – aber um den Preis, seine Unschuld nicht beweisen zu können. Diesen Weg lehnt er ab.
Was hier sichtbar wird, ist ein Muster, das viele aus den Corona-Jahren kennen: Wer sich widersetzt, wird nicht widerlegt – sondern zermürbt. Dieser Fall geht uns alle an. Nicht, weil man Axel Fischer politisch zustimmen muss. Sondern weil eine Demokratie nur dann eine ist, wenn Abweichung möglich bleibt, ohne existenziell vernichtet zu werden.
Am 09. Januar 2026 wird vor Gericht versucht werden, Licht in dieses Geflecht aus Politik, Justiz und Konstruktionen zu bringen. Öffentlichkeit ist dabei kein Störfaktor – sie ist notwendig. Wir werden weiter berichten.
Mit ernsten Grüßen
Markus Bönig von der Freiheitskanzlei
