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S-H: Ein geschlossenes Signal zugunsten des Universitätsklinikums

Abgesehen vom jährlichen Landeshaushalt ist die heutige Abstimmung über den zweiten Zukunftspakt für das UKSH die größte finanzielle Einzelentscheidung, die der Landtag in dieser Wahlperiode zu treffen hat.Wir befinden damit über ein Volumen von rund 1,5 Milliarden Euro: Mit dem Zukunftspakt II übernimmt das Land Schulden des UKSH in Höhe von fast 1 Milliarde Euro, so Tobias Koch (CDU). Außerdem wird das Land in den kommenden Jahren eine weitere halbe Milliarde Euro in das UKSH investieren. Das ist ein wirklich beeindruckendes und starkes Signal zugunsten unseres Universitätsklinikums.

Beeindruckend ist dabei auch, dass wir diese Entscheidung in großer Geschlossenheit mit allen fünf Landtagsfraktionen gemeinsam treffen. Wir halten das UKSH damit ganz bewusst aus dem bevorstehenden Landtagswahlkampf heraus und verhindern damit, dass es zum politischen Spielball zukünftiger Auseinandersetzungen wird.

Das ist gut für die Beschäftigten des UKSH, die mit dieser Entscheidung Planungssicherheit bekommen. Das ist gut für die Menschen in Schleswig-Holstein, denen das UKSH eine bestmögliche medizinische Versorgung bietet. Und das ist gut für unsere medizinischen und pflegerischen Nachwuchskräfte, für die die Ausbildung am UKSH ganz entscheidend ist.

Im Bewusstsein dieser herausragenden Bedeutung des UKSH für die Krankenversorgung einerseits und für Forschung und Lehre andererseits stand der Landtag bereits im Jahr 2011 bei der Entscheidung über die Realisierung der Baumaßnahmen mittels ÖPP-Projekt geschlossen an der Seite des UKSH.

Gemeinsam haben wir im Jahr 2019 den Zukunftspakt I für das UKSH abgeschlossen und auch heute – 15 Jahren nach den anfänglichen Entscheidungen zur Umsetzung des baulichen Masterplans – hat sich an dieser Einigkeit nichts geändert. Es zeichnet uns in Schleswig-Holstein aus, dass wir solche schwierigen Entscheidungen parteiübergreifend treffen.

Die aus dem Zukunftspakt II resultierenden Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind allerdings erheblich: In den kommenden drei Jahren müssen rund 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen IMPULS für die abschließenden Baumaßnahmen des ÖPP-Projektes bereitgestellt werden.

Wir erinnern uns: Aus dem gleichen Sondervermögen IMPULS sollen auch die bis zu 400 Millionen Euro für die zusätzlichen Anträge auf Investitionsförderung beim Schulischen Ganztag kommen. Anders als es die Opposition bei ihren Haushaltsanträgen immer unterstellt, ist das Sondervermögen IMPULS aber keine Spardose, aus der sich einfach Geld entnehmen lässt.

Das rund 1 Milliarde Euro schwere Sondervermögen IMPULS (die Red.: Sonderschulden) – im Übrigen mit echtem Geld aus Haushaltsüberschüssen gespeist und nicht kreditfinanziert wie beim Bund – ist in vollem Umfang für konkrete Investitionsvorhaben verplant.

Die Inanspruchnahme von IMPULS für zusätzliche Baumaßnahmen des Schulischen Ganztags oder jetzt für das Universitätsklinikum wird deshalb unweigerlich dazu führen, dass andere Investitionsvorhaben erst später oder möglicherweise auch gar nicht realisiert werden können.

Darauf habe ich bereits in der Debatte zur Regierungserklärung im Februar hingewiesen und ich will das heute noch einmal ausdrücklich betonen – damit hinterher nicht plötzlich die Überraschung groß ist. Neben dem Sondervermögen IMPULS hat der Zukunftspakt II für das UKSH auch unmittelbare Auswirkungen auf den Landeshaushalt:

Die Schuldenübernahme von fast 1 Milliarde Euro schlägt im kommenden Jahr mit Zinsen von rund 27 Millionen Euro zu Buche. Die Übernahme der ÖPP-Rate durch das Land verursacht im nächsten Jahr Ausgaben von 15,7 Millionen Euro und die Aufstockung des jährlichen Investitions-kostenzuschusses von derzeit 32 Millionen Euro auf 40 Millionen im kommenden Jahr und 50 Millionen Euro im Jahr 2028 macht einen weiteren Unterschied von 8 bzw. 18 Millionen Euro aus.

Zusammen handelt es sich somit um eine Mehrbelastung des Landeshaushaltes von rund 50 bis 60 Millionen Euro, die für andere Ausgaben fehlen werden.

Auch das gilt es zu berücksichtigen, wenn wir bei zukünftigen Debatten weniger gemeinschaftlich als heute darüber diskutieren, für welche Aufgaben doch eigentlich mehr Geld im Landeshaushalt zur Verfügung stehen sollte.

Angesichts dieser erheblichen Anstrengungen des Landes zugunsten des UKSH ist es nur folgerichtig, dass auch das UKSH selbst einen Beitrag zu seiner finanziellen Gesundung leistet. Die mit externem Sachverstand durchgeführte Analyse mit dem Projekttitel „Audit und Strategie“ hat ein Potential zur Ergebnisverbesserung von 50 Millionen Euro jährlich aufgezeigt.

Diese Effekte müssen jetzt beim UKSH realisiert werden, und zwar gemäß dem Zukunftspakt II zu 80 Prozent bereits innerhalb der nächsten fünf Jahre.

Zur Einhaltung dieses Teils der Vereinbarung des Zukunftspakts II ist deshalb ein engmaschiges Controlling vereinbart worden, das die regelmäßige Berichterstattung der Landesregierung und des UKSH in den Gremien des Landtages, namentlich dem Finanz- und dem Sozialausschuss, einschließt.

Dieses engmaschige Controlling ist auch deshalb zwingend notwendig, weil mit dem Zukunftspakt II längst nicht alle Probleme des UKSH gelöst sind: Auch nach der Übernahme von Schulden in Höhe von fast 1 Milliarde Euro durch das Land, verbleibt beim UKSH ein Schuldenstand, der über 1 Milliarde Euro hinausgeht.

Dabei handelt es sich um die Schulden, die nicht aus der Bautätigkeit stammen, sondern aus den aufgelaufenen Defiziten des Krankenhausbetriebes resultieren. Diese Schulden können vom Land aus Wettbewerbsgründen nicht übernommen werden. Für sie bleibt somit das UKSH auch zukünftig selbst verantwortlich. Das heißt, diese Schulden müssen vom UKSH weiterhin verzinst und theoretisch aus zukünftigen Gewinnen des Krankenhausbetriebes zurückgezahlt werden.

Das wiederum stellt sich logischerweise umso schwieriger dar, wenn das UKSH überhaupt keine Überschüsse erwirtschaftet:
Auch nach der Entlastung aus dem Landeshaushalt von 50 bis 60 Millionen Euro, auch nach den Effekten aus dem Projekt „Audit und Strategie“ von weiteren 50 Millionen Euro und auch nach Wegfall der Abschreibungen auf die vom UKSH in der Vergangenheit finanzierten Investitionen, die jetzt durch die Schuldenübernahme auf das Land übergehen, bleibt das UKSH in den roten Zahlen.

Deshalb kommt es zum einen entscheidend darauf an, wie sich die Lage der Maximalversorger im Rahmen der Krankenhausstrukturreform entwickeln wird. Darauf müssen wir ein genaues Auge habe. Zum anderen sind in der Vereinbarung des Zukunftspaktes II bereits die nächsten Schritte angelegt, um dem UKSH noch stärker als mit den bislang von mir genannten Maßnahmen unter die Arme zu greifen.

Die beiden dafür denkbaren und rechtlich zulässigen Instrumente sind einerseits die Wiedereinführung eines Extremkostenzuschusses – dann aber auf gesetzlicher Grundlage und mit einer neu kalkulierten Berechnungsbasis.
Und zum anderen die Betrauung des UKSH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und deren entsprechende Vergütung durch das Land – und auch dafür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.

Vorsichtshalber will ich deshalb darauf hinweisen, dass sich beides nicht von heute auf morgen wird realisieren lassen. Mit der Nennung beider Instrumente im Zukunftspakt II ist aber klar, dass auch in der nächsten Wahlperiode weitere Herausforderungen auf das Land zukommen werden, um die wichtige Arbeit des UKSH finanziell abzusichern.

Heute bitte ich den Landtag zunächst einmal darum, dem vorgelegten Zukunftspakt II die Zustimmung zu geben und damit den von Landesregierung, UKSH und den fünf Fraktionsvorsitzenden unterschriebenen Vertrag zu bekräftigen.

Ebenso bitte ich um Zustimmung zu dem von der Landesregierung vorgelegten 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2026, mit dem die Landesregierung ermächtigt wird, die Übernahme der Schulden des UKSH umzusetzen.