Angriff auf den Naturschutz
- BUND SH: Forderung nach Jagd auf Nonnengänse ist ein Angriff auf den Naturschutz
- Entschädigungen gegen Fraßschäden sinnvoll
- Konstruktive Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft zur Abmilderung der Biodiversitätskrise notwendig
Kiel. Zur Forderung der schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerin, die Nonnengans als jagdbare Art in die Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen, sagt Dietmar Ulbrich, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH):
„Diese sinnlose Forderung reiht sich ein in eine Serie von Äußerungen aus der Politik, mit denen der Naturschutz infrage gestellt und für Missstände verantwortlich gemacht wird. Dabei können wir in Schleswig-Holstein nur durch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Landwirtschaft die Folgen des Artensterbens und des Klimawandels aufhalten.
Den Landwirtinnen und Landwirten können aktuell nur Ausgleichszahlungen gegen die Fraßschäden durch Nonnengänse helfen. Durch Bejagung wird die Population nicht nennenswert dezimiert, die allermeisten Gänse werden nur aufgeschreckt und verbrauchen mehr Energie, die sie beim Fressen wieder aufnehmen müssen – und für den Tourismus geht das Erlebnis verloren, Vogelschwärme aus nächster Nähe beobachten zu können.
Wollen wir das Land zwischen den Meeren sein, in dem wir Konflikte in gegenseitigem Respekt konstruktiv lösen, oder das Land, in dem Nutzungskonflikte aktiv geschürt werden?“
