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Politik & Wirtschaft

Innenpolitik; Werner Kalinka: Prävention bei Gefahrhunden wichtig

Zur Diskussion um das Gefahrhundegesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, dass die zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein bereits heute eine tierärztliche Begutachtung anordnen könnten, um zu klären, ob Hunde „gefährlich“ im Sinne des Gesetzes seien (§ 3 Absatz 5 Gefahrhundegesetz SH). Skeptisch zeigte sich Kalinka gegenüber dem Vorschlag, die gesetzliche Definition für „gefährliche Hunde“ zu entschärfen oder an das niedersächsische Modell anzulehnen. Er machte darauf aufmerksam, dass nach der Systematik des niedersächsischen Hundegesetzes (§ 7) ein Hund erst dann als „gefährlich“ gelte, wenn dies durch einen Vorfall bestätigt wurde oder wenn die zuständige Behörde Hinweise erhalten und dies in einem Verwaltungsverfahren festgestellt habe. Erst dann würden die Erlaubnispflicht und die verschärften Haltungsvorschriften für gefährliche Hunde greifen. „Das ist zu spät“, so der Abgeordnete: „Sicherheit muss in diesem Bereich auch über Prävention hergestellt werden.“

Kalinka: „Das schleswig-holsteinische Recht setzt früh an. Die strengen Haltungsvorschriften gelten bei uns bereits dann, sobald man einen „gefährlichen Hund“ besitzt. Dies gilt auch für den Sachkundenachweis. Wenn der Wunsch besteht, über Fragen des Gefahrhundegesetzes zu sprechen, möchte ich eines aber deutlich machen: Eine Absenkung des Schutzniveaus für die Bürger kommt nicht in Betracht.“