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Ordnungsamt kündigt konsequentes Einschreiten in der Vorbeckstraße an

Haltverbot an Engstelle wird durchgesetzt – Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienst müssen freie Durchfahrt haben.

Aufgrund wiederholter Behinderungen bei der Abfallentsorgung wird das Ordnungsamt künftig verstärkt gegen verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge in der Vorbeckstraße vorgehen. Anlass sind mehrere Beschwerden von Anwohner:innen darüber, dass Abfälle nicht abgeholt werden konnten. Die zuständigen Entsorgungsunternehmen bestätigten auf Nachfrage, dass es sich um ein dauerhaftes Problem handelt.

Bei einer Überprüfung der Verkehrssituation stellte das Ordnungsamt fest, dass das gesetzliche Haltverbot an einer Engstelle im Verlauf der Vorbeckstraße regelmäßig missachtet wird. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig. Eine solche Engstelle liegt vor, wenn weniger als 3,05 Meter Restfahrbahnbreite verbleiben.

Vor Ort wurden jedoch teilweise nur noch rund 2,40 Meter freie Fahrbahnbreite gemessen. Damit ist ein Passieren insbesondere für größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsdienst nicht mehr zuverlässig möglich. Im Einsatzfall kann dies zu erheblichen Verzögerungen führen und die öffentliche Sicherheit gefährden.

Das Ordnungsamt ist daher verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Künftig müssen Verstöße geahndet werden. Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Anwohner:innen werden dringend gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Vorbeckstraße zu parken, sofern die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch wenn in der Umgebung nur begrenzt Parkraum zur Verfügung steht, der freie Zugang zu den Gebäuden – insbesondere für Rettungskräfte und Entsorgungsfahrzeuge – hat jedoch Vorrang.

Über die bevorstehenden Maßnahmen wurden die Anwohner:innen bereits im Vorfeld durch Postwurfsendungen informiert.

Weitere Informationen zu den Parkregeln sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln

Foto: HL

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