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E-Scooter: Bundesregierung verschärft Haftung

(TBF) Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der im Juni 2026 erstmals im Bundestag beraten wurde.

Für den Deutschen Bundestag ist es das Ziel der Reform, die Haftungsregeln für E-Scooter (und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways) an die Regeln für Autos und andere Kraftfahrzeuge anzupassen.

1. Gefährdungshaftung für Halter (Verschärfte Halterhaftung)

Bisher mussten Geschädigte nachweisen, dass der Unfall schuldhaft verursacht wurde. Künftig soll für Halter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gelten.

  • Das bedeutet: Der Halter haftet für Schäden, die durch den Betrieb des E-Scooters entstehen – völlig egal, ob ihn selbst eine Schuld trifft oder nicht.

    Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
  • Der Fokus liegt auf Sharing-Anbietern: Das Gesetz zielt vor allem auf die großen Vermietungs-Flotten (wie Tier, Bolt, Lime etc.) ab. Oft wurden E-Scooter rücksichtslos oder quer auf Gehwegen abgestellt, wodurch Fußgänger (insbesondere Menschen mit Sehbehinderungen) stürzten und sich verletzten. Da der konkrete Fahrer, der den Roller dort abgestellt hatte, hinterher meist nicht mehr ermittelt werden konnte, blieben die Opfer oft auf ihren Kosten sitzen. Künftig können sich Geschädigte direkt an den Sharing-Anbieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung wenden.

    PC-WELT

2. Haftung mit vermutetem Verschulden für Fahrer (Umkehr der Beweislast)

Für die Fahrerinnen und Fahrer wird die Haftung ebenfalls verschärft. Es gilt künftig die sogenannte Haftung für vermutetes Verschulden.

  • Kommt es zu einem Unfall, wird erst einmal vermutet, dass der Fahrer die Schuld trägt.

    Möchte der Fahrer nicht haften, muss er aktiv beweisen, dass er unschuldig ist bzw. sich entlasten (z. B. nachweisen, dass der Unfall durch ein unvorhersehbares Ereignis oder das Fehlverhalten eines anderen ausgelöst wurde). Die Beweislast kehrt sich hier also faktisch um.

Warum macht die Bundesregierung das?

Hintergrund sind die drastisch gestiegenen Unfallzahlen. Während im Jahr 2020 noch weniger als 6.000 Menschen in Unfälle mit E-Scootern verwickelt waren, stieg diese Zahl bis 2024 auf über 12.000 an. Auch die Zahl der Schäden, die unbeteiligten Dritten zugefügt wurden, hat sich im gleichen Zeitraum von rund 1.150 auf etwa 5.000 Fälle pro Jahr fast verfünffacht.

Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Wichtig zu wissen: Da es sich aktuell um einen Gesetzentwurf handelt, der sich in den Ausschüssen zur Beratung befindet, ist das Gesetz noch nicht final beschlossen, kleinere Details könnten sich im parlamentarischen Verfahren also noch ändern. Die ichtung steht allerdings fest.