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Photovoltaik vor dem Umbruch: Was ab 2027 geplant ist

Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchte, sollte sich beeilen. Ab 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, was vorgesehen ist und worauf Haushalte bei der Planung einer Photovoltaikanlage achten sollten.

EEG-Reform: Einspeisevergütung soll schrittweise entfallen

Viele Verbraucher überlegen, ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt. Ab 2027 werden sich die Rahmenbedingungen grundlegend ändern. Hintergrund ist die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Nach dem Gesetzentwurf soll die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen wegfallen. Für eine Übergangszeit ist noch eine feste Vergütung für höchstens drei Jahre vorgesehen. Danach soll es keine gesetzliche Förderung für Solarstrom aus Hausanlagen mehr geben.

Eingespeister Überschussstrom kann weiterhin vergütet werden, soll jedoch direkt vom Verbraucher vermarktet werden. Statt einer festgelegten Einspeisevergütung erhalten Verbraucher dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert und saisonal sowie über die Jahre stark schwanken kann.

Mit der Reform soll auch die Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende 2026 erhalten Betreiber eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird.

„Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird stärker als bisher davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms dort genutzt werden kann. Eine Vorhersage für die Höhe von Marktpreisen für eingespeisten Überschussstrom ist praktisch unmöglich“, so Iris Veronica Restrepo Lopez, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Jetzt noch schnell eine Photovoltaikanlage installieren?
Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung nach den bislang geltenden Regeln. Für Strom aus einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.

Die Energieexpertin empfiehlt, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Wirtschaftlichkeit prüfen zu lassen. „Entscheidend sind unter anderem Anschaffungskosten, erwartete Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch und die langfristige Entwicklung der Energiekosten“, so Restrepo Lopez. Sie geht zudem davon aus, dass die Investitionskosten bereits vor dem Wegfall der Einspeisevergütung steigen können. Erste Unterstützung bei der Planung einer Photovoltaikanlage erhalten Ratsuchende bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Eigenverbrauch wird wichtiger
Haushalte nutzen einen immer größeren Teil ihres Solarstroms selbst. Batteriespeicher ermöglichen es, überschüssigen Strom zu speichern und später selbst zu nutzen. Mit einem passenden Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht zu groß ausgelegt ist.

Viele Anlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Durch die bislang für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung können Eigentümer ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben.

Bei einer Direktvermarktung hängt die Wirtschaftlichkeit dagegen von den tatsächlich erzielbaren Marktpreisen ab. Deshalb kann es künftig wirtschaftlich sinnvoller werden, die Größe einer neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten.

Wärmepumpen und E-Autos steigern Eigenverbrauch
Der Strombedarf steigt in vielen Haushalten, unter anderem durch Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation. Beide können mit Solarstrom versorgt werden und so den Eigenverbrauchsanteil erhöhen.

„Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität machen auch die Photovoltaik wirtschaftlich interessanter“, ist Restrepo Lopez überzeugt. Sie empfiehlt zudem intelligente Energiemanagementsysteme. Diese können beispielsweise dafür sorgen, dass überschüssiger Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.

„Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen“, fasst Restrepo Lopez zusammen.

Hintergrund: EEG-Pläne ab dem Jahr 2027 

  1. Gesetzgebungsverfahren
    Der Gesetzentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 (EEG 2027) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Im weiteren Verlauf sind Änderungen möglich.
    Das EEG 2027 soll am 01. Januar 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten für neue Photovoltaikanlagen die aktuellen Regelungen zur Einspeisevergütung.
  2. Übergangsregelung für neue Photovoltaikanlagen
    Die garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen soll entfallen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monate vor für:
    – für Photovoltaikanlagen unter 50 Kilowatt, die bis 2027 in Betrieb gehen
    – für Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowatt, die bis 2028 in Betrieb gehen
    – für Photovoltaikanlagen unter sieben Kilowatt, die bis 2029 in Betrieb gehen.Die befristete Übergangszahlung soll ab 01. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen. Ab August 2027 soll sie alle sechs Monate für neue Anlagen abgesenkt werden. Spätestens ab dem 01. Januar 2030 soll es für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keine Einspeisevergütung mehr geben. Wer Erlöse für überschüssigen Strom erzielen möchte, soll diesen direkt vermarkten.
  3. Direktvermarktung von Solarstrom 
    Für die direkte Vermarktung von Solarstrom benötigen Verbraucher einen Direktvermarkter. Das ist ein Dienstleister, der den erzeugten Solarstrom an der Börse verkauft.

Die befristete Übergangszahlung soll ab 01. Januar 2027 5,2 Cent pro kWh betragen. Ab August 2027 soll sie alle sechs Monate für neue Anlagen abgesenkt werden. Spätestens ab dem 01. Januar 2030 soll es für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen keine Einspeisevergütung mehr geben. Wer Erlöse für überschüssigen Strom erzielen möchte, soll diesen direkt vermarkten.

Mit dem Direktvermarkter wird darüber hinaus ein Strompreisschwellenwert vereinbart. Liegt der Marktpreis an der Börse unterhalb dieses Wertes, regelt der Direktvermarkter die Einspeiseleistung der Photovoltaikanlage ferngesteuert ab. Dafür sind ein intelligentes Messsystem und eine Steuerelektronik erforderlich, über die der Direktvermarkter auf die Stromerzeugung zugreifen kann.

Bei Fragen zu Photovoltaik und anderen Energiethemen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Angebot weiter. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch an über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein statt. Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung, telefonisch unter 0800-809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431-590 99 40 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.