Blaulicht

POL-SE: 20260924.1 – Elmshorn: Vorläufige Festnahme wegen des Verdachts des Handelns mit Betäubungsmitteln

Elmshorn (ots) –

Am Montag (21.09.2026) kontrollierten Polizeibeamte des Polizeireviers Elmshorn einen 30-jährigen Mann im Bereich des Elmshorner Bahnhofs. Bei der Durchsuchung der Person fanden sie neben Bargeld auch verschiedene in Konsumeinheiten verpackte Betäubungsmittel. Zudem stellten die Beamten fest, dass der Mann sich unerlaubt in Deutschland aufhalte. Zum Zwecke weiterer polizeilicher Maßnahmen wurde er vorläufig festgenommen und zur Dienststelle verbracht.

In Anlehnung an die bestehende Besondere Aufbauorganisation zur Stärkung der subjektiven Sicherheit („BAO SuSi“) befanden sich vier Beamtinnen und Beamte des Polizeireviers Elmshorn am Montag gegen 13:55 Uhr auf einer Fußstreife in der Mühlenstraße im Bereich des Bahnhofs. Dieser Bereich ist als so genannter Kontrollbereich eingestuft. Im Zuge der Fußstreife fiel den Beamtinnen und Beamten ein Mann auf, der gerade von der Mühlenstraße kommend in den Bereich der Gleisunterführung ging und kontrollierten diesen.
Weil der 30-Jährige mit türkischer Staatsangehörigkeit angab, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten, sollte er nach möglichen aufenthaltsgestattenden Dokumenten durchsucht werden. Dabei fanden die Beamten verschiedene Teilmengen an Betäubungsmitteln, die zu kleineren Konsumeinheiten verpackt waren. Hierbei handelte es sich um Heroin, Kokain und Cannabisblüten im insgesamt zweistelligen Grammbereich. Außerdem führte er einen dreistelligen Bargeldbetrag in loser Stückelung mit sich.
Hieraus ergab sich der Verdacht des illegalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Nach Sachvortrag bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe erließ ein Bereitschaftsrichter einen Durchsuchungsbeschluss für eine von dem Beschuldigten genutzte Wohnung des 30-Jährigen. Hier ergaben sich zwar Hinweise auf einen dauerhaften Aufenthalt in Elmshorn, jedoch fanden die Polizisten keine weiteren Gegenstände, die für das nun eingeleitete Ermittlungsverfahren von Bedeutung wären.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Itzehoe beschlagnahmte die Polizei das Bargeld, die Drogen und zwei von dem 30-Jährigen mitgeführte Mobiltelefone. Außerdem wurde der Mann erkennungsdienstlich behandelt. Da sich seine aktuelle Meldeanschrift in der Stadt Hagen befindet, wurde er nach Rücksprache mit der zuständigen Zuwanderungsbehörde und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Itzehoe mit einer Meldeauflage aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Den 30-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes und des unerlaubten Besitzes sowie verbotenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
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