Bundesverfassungsgericht hat heute einem Eilantrag zum Stopp des EFSF-Sondergremiums stattgegeben
Das Bundesverfassungsgericht hat heute einem Eilantrag zum Stopp des EFSF-Sondergremiums stattgegeben. Die Piratenpartei begrüßt diese Entscheidung und fordert transparente Entscheidungsprozesse im Parlament für derart weitreichende und umfassende Entscheidungen.»Das Königsrecht des Bundestages, nämlich die Kontrolle über den Haushalt, bleibt somit erst einmal gewahrt«, so Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. »Es ist unfassbar, dass die Beratungen über Summen, die etwa zwei Drittel des Gesamthaushaltes entsprechen, in ein kleines, intransparentes Gremium verlagert werden sollten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt repräsentativ-demokratischer Prinzipien in Deutschland.«
Er fügt hinzu: »Dass es aber überhaupt zu dieser Entscheidung kommen musste, ist traurig. Leider ist es ein immer stärker werdender Trend, dass nur noch das Verfassungsgericht elementare Grundrechte und demokratische Pfeiler in Deutschland aufrecht erhält und immer häufiger gegen den Bundestag entscheiden muss. Ich würde mich freuen, wenn die Parlamentarier und die Regierung sich wieder an ihre Verpflichtung gegenüber Deutschland und seinem Grundgesetz erinnern würden.«
Die Bundesregierung wollte Kompetenzen zur Entscheidung über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität an ein Sondergremium abgeben. Dieses sollte aus den Reihen des Haushaltsausschusses bestimmt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Pläne heute in einer einstweiligen Anordnung gestoppt.
Erläuterung:
Über die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität:
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF, englisch European Financial Stability Facility) ist eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in der Hauptstadt Luxemburg. Sie hat den Zweck, im Krisenfall zinsgünstig Kredite von bis zu 440 Milliarden Euro aufzunehmen. Dazu begibt sie Anleihen, für die ihre Mitgliedstaaten bis zum vereinbarten Betrag haften. Die Einnahmen aus dem Anleiheverkauf werden an die finanziell angeschlagenen Mitgliedstaaten weitergereicht, weil diese Länder am Kapitalmarkt nicht mehr (wegen schlechter Bonität) zu bezahlbaren Zinsen Kredite aufnehmen oder Anleihen begeben können. (Quelle: Wikipedia)
Über das EFSF-Sondergremium im deutschen Bundestag:
Das nun einstweilig blockierte Sondergremium besteht aus 9 Abgeordneten. Es sollte in besonders eiligen Fällen rasch Zustimmung für EFSF-Hilfen geben. Eingerichtet wurde es erst, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Mitspracherecht des Bundestags bei der Verwendung der EFSF gestärkt hatte. Das Gremium sollte am heutigen Freitag (28.10.2011) im Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. (Quelle: FAZ)
