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Politik & Wirtschaft

Werner Kalinka: Verschärfung des Strafrahmens bei Gewalt gegen Polizeibeamte

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, hat im Zusammenhang mit der Plenardebatte zum Personalstrukturkonzept für die Landespolizei (TOP 24) auch auf die kürzlich in Kraft getretene Verschärfung des Strafrahmens bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte aufmerksam gemacht (§ 113 StGB). Kalinka: „Die CDU-Landtagsfraktion hat in der Diskussion um die zunehmende Gewalt gegenüber Polizei- und Rettungskräften immer deutlich gemacht, dass eine Strafverschärfung bei Widerstandshandlungen nicht das alleinige, aber eben doch ein notwendiges Mittel ist.“ Der Abgeordnete erklärte, in vergangenen Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses des Landtags sei durchaus erkennbar gewesen, dass die Verschärfung eine von vielen Beamten in der Landespolizei erhobene Forderung war. Anlass zu einer Befassung mit dieser Thematik sei der von CDU und FDP im vergangenen Jahr in den Landtag eingebrachte Antrag „Keine Gewalt gegen Polizeibeamte“ gewesen (Drucksache 17/263).

Kalinka: „Wir haben unsere Eindrücke und Auffassung nach Berlin weitergegeben und die Kollegen in ihrem Vorhaben unterstützt. Das Ergebnis ist gut.“ Die Verschärfung des Strafrahmens bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte sei nun mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 05. November 2011 in Kraft getreten.

Es sei allerdings schade, dass nicht alle Fraktionen im Deutschen Bundestag dieses wichtige Gesetz unterstützt hätten.