Innenpolitik: Werner Kalinka (CDU) zum Versammlungsgesetz:
Auch das niedersächsische Modell ist ein lohnenswerter Ansatz – In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf von Bündnis90/Die Grünen zu einer Neuregelung des Versammlungsrechts erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „In der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses ging es um den Polizeieinsatz im Rahmen des Castor-Transports in Niedersachsen.
Auf Nachfrage von Herrn Fürter an die Polizeiführung wurde dargestellt, dass das niedersächsische Versammlungsgesetz durchaus eine gute Grundlage ist.
Wenn wir uns also noch vor dem kommenden Frühjahr mit einer Neuregelung des Versammlungsrechts befassen, sollten wir auch diesen Gedanken mit in die Diskussion nehmen. Eine einheitliche norddeutsche Rechtslage muss nicht schädlich sein.“
Der von Bündnis90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf berge an vielen Stellen Probleme. Eines davon sei die Unbestimmtheit. Der
CDU-Abgeordnete: „Das Versammlungsverbot in § 19 Abs. 3 bei „symbolträchtigen Stätten“ und „Tagen“ und bei der Verherrlichung von Gewalt oder Willkürherrschaft ist nicht unkritisch. Was genau ist denn eine symbolträchtige Stätte oder ein symbolträchtiger
Tag als Voraussetzung für das Versammlungsverbot?
Wem soll der Landtag gestatten, darüber zu entscheiden? Diese unklare Norm öffnet dem Wunsch um die Deutungshoheit Tür und Tor.“
Auch die Pflicht des Landtags zur Befassung mit Großdemonstrationen sei problematisch. Kalinka: „Für Regierung und Parlament soll die Pflicht geschaffen werden, sich im Innen- und Rechtsausschuss im Vorwege und Nachhinein mit Großdemonstrationen zu befassen. Wir haben dies bisher im Ausschuss– aus guten Gründen – flexibel gehandhabt. Und ich gebe zu bedenken, dass man auch Vorgaben und Regelungswerke schaffen kann, welche die Eigenverantwortlichkeit des Parlaments und die Unabhängigkeit von Abgeordneten in Frage stellen können. Es nicht unproblematisch, wenn der heutige Landtag den nachfolgenden demokratischen Mehrheitsverhältnissen vorschreiben will, in welcher Gewichtung Themen zu beraten sind.“
Kalinka stellte auch klar, dass für eine Neuregelung des Versammlungsrechts kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Es gelte in
Schleswig-Holstein das bewährte Versammlungsrecht des Bundes fort.