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Politik & Wirtschaft

Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit aufbewahren

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Wer kennt sie nicht, die Suche nach den notwendigen Unterlagen, die für die Steuer oder die Rente benötigt werden. Deshalb empfiehlt die Agentur für Arbeit Lübeck die Bescheinigungen über den Bezug von Arbeitslosengeld I, die im Laufe des Monats Januar versandt werden, gut aufzubewahren. Jeder Arbeitslose, der Leistungen von der Arbeitsverwaltung bezieht, erhält automatisch nach Beendigung der Zahlung einen Leistungsnachweis. Besteht die Arbeitslosigkeit über das Kalenderjahr hinaus, wird eine Zwischenbescheinigung ausgestellt. Da diese Nachweise auch für die Rente wichtig sind, ist es unbedingt empfehlenswert, sie sorgfältig aufzubewahren. Das Ausstellen von Zweitschriften kann wegen des verständlichen Vorranges der Leistungsgewährung einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach einigen Jahren ist zudem die nachträgliche Bescheinigung wegen Löschung der Daten bzw. Vernichtung der Akten nicht mehr möglich.