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Politik & Wirtschaft

Ursula Sassen und Mark-Oliver Potzahr: CDU-Fraktion begrüßt Bundesratsbeschluss zum Bundeskinderschutzgesetz

Zur Bundesratszustimmung und dem damit beschlossenen Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes erklärten die sozialpolitische Sprecherin, Ursula Sassen und der jugendpolitische Sprecher, Mark Oliver Potzahr, der CDU-Landtagsfraktion:

Wir begrüßen den von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss, mit dem das Bundeskinderschutzgesetz zum 1. Januar 2012 endlich in Kraft treten kann.  „Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um Kinder vor Vernachlässigung und Missbrauch zu
schützen. Bereits unmittelbar nach der Geburt eines Kindes kann Beratung der Eltern helfen, dass Kinder keinen Schaden nehmen“, so Mark-Oliver Potzahr.  „Wie könnte das besser geschehen, als durch Familienhebammen? Sie haben Einblick in das familiäre Geschehen, genießen in der Regel das Vertrauen der Familienangehörigen und können fachkundige Hilfe anbieten. Das Bundeskinderschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Familienhebammen bis zu einem Jahr nach der Geburt Kinder betreuen  und die Eltern in Erziehungsfragen beraten. Die Kosten hierfür werden vom Bund übernommen“, erklärte die Sozialpolitikerin Sassen.
Das Bundeskinderschutzgesetz sei ein weiterer Baustein für „Frühe Hilfe“ zum Wohle des Kindes. „Schleswig-Holstein hatte mit seinem Kinderschutzgesetz und der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung bereits einen wichtigen Schritt getan. Anlässlich des 50jährigen Bestehens des Kinderschutzbundes wurde jedoch deutlich, dass noch viel geschehen muss. Unser Dank gilt allen, die sich für diese Sache engagieren“, so Sassen und Potzahr abschließend.