Finanzpolitik: Tobias Koch: Darstellung, dass der Steuerzahler durch die Neubewertung des Aktienkurses eine Milliarde Euro verlieren würde, ist nicht zutreffend
Zur heutigen Berichterstattung über die Neubewertung der HSH Nordbank und daraus resultierenden Verlusten für den Steuerzahler erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch: „Die Darstellung, dass der Steuerzahler durch die Neubewertung des Aktienkurses eine Milliarde Euro verlieren würde, ist nicht zutreffend.“Die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg hätten im Jahr 2009 zur Rettung der Bank neue Aktien für drei Milliarden Euro erworben. Durch die Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen des Beihilfeverfahrens hätten die beiden Länder weitere Aktien im Wert von 500 Millionen Euro erhalten, ohne hierfür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Wenn nun seitens des HSH Finanzfonds Abschreibungen in Höhe von 951 Millionen Euro vorgenommen würden, um den Aktienkurs an die aktuelle Unternehmensbewertung anzupassen, so verblieben Aktien im Gegenwert von
2,549 Milliarden Euro in der Bilanz.
Diesem bilanzierten Aktienwert stünden die von Seiten des HSH Finanzfonds aufgenommenen Kredite von ursprünglich drei Milliarden Euro entgegen. In den Jahren 2009 bis 2011 seien allerdings die von der HSH Nordbank zu leistenden Garantieprovisionen
(4 Prozent auf ursprünglich zehn Milliarden Euro Garantievolumen der Länder Schleswig-Holstein und
Hamburg) dazu genutzt worden, die Kreditaufnahme kontinuierlich zurückzuführen. Die Kreditaufnahme des HSH Finanzfonds läge dadurch per Ende 2011 deutlich unter 2,5 Milliarden Euro. Die Gegenüberstellung von bilanziertem Aktienwert und Kreditverbindlichkeiten führe somit per Ende 2011 zu einem positiven Eigenkapital des HSH Finanzfonds im dreistelligen Millionenbereich, wohingegen dieser 2009 ohne nennenswertes Eigenkapital gestartet sei.
„Die Transaktionen zur Rettung des HSH Nordbank haben, trotz der jetzt vorgenommenen Abschreibung von 951 Millionen Euro, im Gesamtzeitraum zu keinem Verlust des HSH Finanzfonds geführt – auch nicht zu einem Buchverlust – sondern zu einem Überschuss. Eine Belastung für den Landeshaushalt ist deshalb ebenso wenig gegeben, wie für den Steuerzahler“, so Koch.