Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich zu den Reformvorschlägen des Datenschutzrechts auf EU-Ebene
Die Europäische Kommission hat heute zwei Vorschläge für neue Rechtsakte zum EU-Datenschutz vorgestellt: eine Verordnung für den allgemeinen Bereich und eine Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:
„Grundsätzlich ist die beabsichtigte generelle Neuregelung des EU-Datenschutzes zu begrüßen. Neue Entwicklungen in den Bereichen der Informationstechnologie und die globale Vernetzung sprechen für ein gemeinsames Vorgehen.“
Friedrich hält eine gegebenenfalls grundlegende Überprüfung des nationalen und des europäischen Datenschutzrechts für überfällig. Notwendig seien
eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und großen Anbietern wie Google und Facebook bei den Datenschutzkontrollen,
der Schutz der Privatsphäre ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit,
Regeln für den globalen gewerblichen Datenbetrieb und Informationsfluss sowie
eine Überprüfung der Datenschutzstandards am Maßstab der einzelnen Lebensbereiche.
Friedrich setzt darauf, dass es gelingt, das Datenschutzrecht im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene einfacher und effektiver zu machen:
„Wir müssen nun gemeinsam in Europa Lösungen entwickeln, die das Datenschutzrecht für das Internetzeitalter fit machen. Ziel der Neuregelung muss sein: ein effektiver, verständlicher und unbürokratischer Schutz der Privatsphäre. Die neuen Regelungen müssen daher wohl durchdacht und zukunftsoffen sein.
Für private, nicht geschäftliche Tätigkeiten z.B. von Bloggern oder beim Betreiben einer privaten Homepage brauchen wir nicht die gleichen datenschutzrechtlichen Kontroll- und Eingriffsmechanismen wie für Unternehmen. Das muss eindeutig geregelt sein. Hier ist nach anderen Lösungen zu suchen, um die Privatsphäre der Betroffenen und das Recht auf freie Meinungsäußerung gleichermaßen zu schützen.
Der europäische Datenschutz muss neue Entwicklungen in der Gesellschaft und ihrem Kommunikationsverhalten aufnehmen und die freiheitliche Dimension des Internets beachten. Unser Ziel ist ein moderner und zukunftsoffener Datenschutz, der nicht schon nach relativ kurzer Zeit wieder durch weitere Neuregelungen abgelöst werden muss. In Deutschland hat der Datenschutz eine lange währende, verfassungsrechtliche Tradition und genießt besondere Bedeutung. Bei dem anstehenden Rechtsetzungsprozess wird sich Deutschland daher intensiv und konstruktiv einbringen.
Für den Datenaustausch im Sicherheitsbereich sehe ich beim Vorschlag der Kommission große Probleme bei der effektiven Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben.“