Gesundheitsminister Garg begrüßt Entwurf der Bundesregierung zur Apothekenbetriebsordnung
KIEL. Gestern hat das Bundeskabinett die Novelle der Apothekenbetriebsordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zustimmend zur Kenntnis genommen.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg begrüßte die Novelle: „Mit der Vorlage des Kabinettsentwurfes zur Apothekenbetriebsordnung hat der Bundesgesundheitsminister dringend erforderliche Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen vorgenommen und gleichzeitig die Aspekte der Arzneimittelsicherheit und Versorgungsqualität gestärkt. Ich bin sehr erfreut, dass die Anregungen Schleswig-Holsteins im Beratungsprozess weitgehend übernommen worden sind.“
Apotheken unterliegen einem zunehmenden Kostendruck seitens der Sozialversicherungsträger. Sie sollen deshalb durch die Verordnung in die Lage versetzt werden, zu-künftig flexibler arbeiten zu können – auch um sich den Anforderungen des demographischen Wandels besser anpassen zu können. Die neue Apothekenbetriebsordnung wird dazu einen Beitrag durch Deregulierung und Entbürokratisierung des Apothekenbetriebes leisten. „Insbesondere für ländlich strukturierte Gebiete ergibt sich hier Planungssicherheit.“, so Minister Dr. Garg.
Er begrüßte, dass durch die Verordnung die Bedeutung der Apotheke als Gesundheits-dienstleister unterstrichen werde. Neue Regelungen zu Notdiensten, Vertretungsmöglichkeiten und die Einbindung von nicht pharmazeutischem Personal in Herstellungstätigkeiten ermöglichen flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für den Apothekenbetrieb. Dem Apothekenleiter wird auf diese Weise mehr Eigenverantwortung, z.B. bei der Entscheidung über das Vorhalten wissenschaftlicher Hilfsmittel oder die Anschaffung von Geräten und Prüfmitteln, zugewiesen.
Besonders erfreulich ist, dass der Bund die Anregung Schleswig-Holsteins zur Ausgestaltung des Qualitätsmanagements vollständig übernommen hat. Ebenso positiv ist es, dass auf eine Gleichstellung von Filial- und Zweigapotheken verzichtet wurde.
Obwohl die Regelung der sogenannten Pick-up-Stellen, also der Einrichtungen zur Rezeptsammlung und Ausgabe von Arzneimitteln im Rahmen des Arzneimittelversandhandels, nach wie vor offen ist, signalisierte Minister Dr. Garg Zustimmung für die Bundesratsbefassung: „An uns wird diese Verordnung nicht scheitern. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass im Rahmen der Novellierung auch die Frage der Pick-up-Stellen aufgegriffen worden wäre. Hier bedarf es aus unserer Sicht gesetzlicher Regelungen zu den Qualitätsstandards bezüglich der Räume und Einrichtung sowie des Personals der Pick-up-Stelle.“
Pick-up-Stellen sollten nach Auffassung des Sozialministeriums die Aufnahme des Be-triebs anzeigen müssen und ebenso wie Apotheken der Überwachung durch die zustän-dige Behörde unterliegen.