Sozialminister Garg: Mehr Zeit für Pflegebedürftige statt für Dokumentationen – neue Prüfrichtlinie trägt zu Entbürokratisierung und Schutz der Heimbewohner bei
KIEL. Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hat heute (15.3.) die neue Richtlinie für die Prüfungen von Pflegeeinrichtungen vorgestellt. Sie tritt Anfang April in Kraft und bildet die Grundlage für die Prüfungen der kommunalen Aufsichten in Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe in Schleswig-Holstein.
„“Wichtiges Ziel ist es, für alle Beteiligte Klarheit zu schaffen, welche Qualitätsanforderungen bestehen““, so Garg. „“Mit der Richtlinie haben die Aufsichten einen klaren Prüfauftrag und die Einrichtungen wissen genau, welche Anforderungen erfüllt sein müssen. Bisher wurde vor Ort zu viel Arbeitszeit damit verbracht, vermuteten oder erwarteten Anforderungen der Aufsichten zu entsprechen. Dies führte in vielen Fällen zu völlig unnötiger und überflüssiger Arbeit im Bereich unterschiedlichster Dokumentationen und Nachweisen. Bürokratievermeidung und der Abbau des beträchtlichen Umfanges an Überdokumentation und ungeeigneter Vorgaben von Skalen oder nicht erforderliche Routinemessungen wurden durch die Richtlinie realisiert. Durch sie können Qualitätsmanagement, Planung und Dokumentation in einem sinnvollen Rahmen erfolgen. Pflegefachkräfte brauchen mehr Zeit für die Menschen, anstatt für überflüssige Dokumentationen““, betonte Garg.
Grundlage für die Richtlinie ist das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz in Schleswig-Holstein. „“Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen müssen sich darauf verlassen können, ein angemessenes Umfeld und angemessene Hilfe zu erhalten. Die Sicherung einer fachlich fundierten Qualität des Wohnens in der Pflege und Betreuung ist dabei von zentraler Bedeutung. Dazu trägt die Richtlinie bei““, so Garg. Dabei folgt sie dem Grundsatz, in den Einrichtungen ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen und Leben zu ermöglichen.
Schwerpunkte der aufsichtsrechtlichen Überprüfung durch die Kreise und kreisfreien Städte ist die sogenannte Struktur- und Prozessqualität der Einrichtung: dazu gehören unter anderem
der Personaleinsatz und die Arbeitszeiten,
die Personalstruktur und –qualifizierung,
die Erfüllung von Informationspflichten gegenüber den Bewohnern und
das Beschwerdemanagement.
Zu den verschiedenen Bereichen gibt es in der Richtlinie Fragen und Kriterien, die die Einrichtungen zu erfüllen haben. Wenn eine Frage für die Einrichtung keine Bedeutung hat, kreuzt die Aufsicht: „Trifft nicht zu – ohne weitere Prüfschritte“ an. So kann die Prüfrichtlinie flexibel auf unterschiedliche Konzepte und Einrichtungen angewandt werden.
Parallel zur Prüfung der Struktur- und Prozessqualität durch die kommunale Aufsicht wird die Ergebnisqualität durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft (laut Sozialgesetzbuch). „“Diese Aufgabenabgrenzung zwischen Aufsichtsbehörden und MDK ermöglicht ein arbeitsteiliges Vorgehen. Mit Hilfe der Richtlinie wird ein besser aufeinander abgestimmtes Vorgehen erleichtert. Wir wollen Doppelprüfungen vermeiden, indem der Prüfumfang klar definiert wird““, so Garg.
Ein Entwurf der Prüfrichtlinie wurde in einem Probelauf in 15 Einrichtungen im Land getestet und nach intensiver Auswertung der Stellungnahmen nochmal verschlankt. Die Einführung der Prüfrichtlinie wird von einer Studie begleitet, um weitere Verbesserungen zu ermöglichen.
In Schleswig-Holstein gibt es rund 660 Einrichtungen in der Pflege mit über 30.000 Bewohnern und rund 320 Behinderten-Einrichtungen mit rund 9000 Bewohnerinnen und Bewohnern.
Die Richtlinie ist veröffentlich unter: www.sozialministerium.schleswig-holstein.de, Suchwort: Prüfrichtlinie