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Politik & Wirtschaft

Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärungen

Seit dem 1.1.2012 gilt sie nun, die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume ab 2011. Die Pflicht trifft sämtliche Steuerpflichtigen mit sog. Gewinneinkünften, also Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft – auch dann wenn z.B. gewerbliche Einkünfte nur in geringer Höhe auf Grund einer Beteiligung an einem Fonds vorliegen. Grundsätzlich existieren zur Abgabe zwei Verfahren. Bei der einfachen elektronischen Übertragung muss der Steuerpflichtige noch zusätzlich ein Datenblatt mit den Erklärungsdaten unterschreiben und an das Finanzamt schicken. Beim sog. authentifizierten Verfahren entfällt auch das – allerdings benötigt der Sender dann eine qualifizierte Signatur. Damit die Sache für den Steuerpflichtigen nicht zu einfach wird, sind Belege und insbesondere im Orginal vorzulegende Unterlagen wie Spendenbescheinigungen und Steuerbescheinigungen dann trotzdem in Papierform an das Finanzamt zu senden. Einige Steuererklärungen, wie z.B. die Körperschaftsteuererklärung der GmbH und die Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärung von Personengesellschaften, können nur noch im authentifizierten Verfahren eingereicht werden.

Damit den Steuerpflichtigen und ihren Helfern die Spannung erhalten bleibt, standen jedoch Anfang 2012 seitens der Finanzverwaltung die betreffenden ELSTER-Software-Module weitgehend noch nicht zur Verfügung, so dass eine elektronische Übertragung gar nicht möglich war. Wir haben in dieser Zeit die ERklärungen soweit möglich elekgtronisch im einfachen Verfahren übertragen und im Übrigen – mangels anderer Möglichkeit – auf Papier abgegeben. In Einzelfällen erhielten wir oder die Mandanten dann belehrende Schreiben und eine Aufforderung zur erneuten elektronischen Abgabe – selbst wenn das unmöglich war. Hiergegen gehen wir sowohl im Einzelfall als auch durch Intervention über die Steuerberaterkammer vor. Hat die Steuerverwaltung es seit 2008 versäumt, rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen, so kann das nicht dem Steuerpflichtigen angelastet werden.

Ab 1.6. 2012 geben wir nun sämtliche Erklärungen im authentifizierten Verfahren ab. Das Verfahren funktioniert bei uns wie folgt (wenn es denn seitens der Finanzverwaltung funktioniert ….):

Die Übertragung der Daten erfolgt über eine gesicherte DATEV-Verbindung, nicht über das Internet. Der Mandant erhält keine Steuererklärungsformulare auf Papier mehr. Da wir im Besitz einer entsprechenden qualifizierten Signatur sind, benötigt der Mandant keine mehr. Mit z.B. seinem (Papier-) Jahresabschluss werden die in der Steuererklärung enthaltenen Daten nur noch als Datenblätter zur Durchsicht und Freigabe übersandt, die uns auf einem entsprechenden Formular per Unterschrift erteilt werden muss. Vor Rückgabe des unterzeichneten Formulars und damit dem Einverständnis des Mandanten wird von uns nichts an das Finanzamt übertragen. Die Übersendung einzureichender Papierunterlagen an das Finanzamt übernehmen wir danach – falls nicht anders gewünscht – mit. Es ist seitens unserer Mandanten nicht mehr notwendig, noch ein unterschriebenes Datenblatt an das Finanzamt zu übersenden.

Wir hoffen, dass die noch vorhandenen Einführungswehen bis Ende Juni abgeklungen sein werden und dann alles reibungslos funktioniert.