MdB Gabriele Hiller-Ohm: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf „Unterstützende Beschäftigung“
Mit der sogenannten Unterstützenden Beschäftigung, einem Arbeitsmarktinstrument für behinderte Menschen, die damit im Job für den Job qualifiziert werden, konnten bereits in der Vergangenheit regional gute Erfolge verzeichnet werden. Jetzt beschloss das Kabinett den bundesweiten Einsatz. Dazu MdB Gabriele Hiller-Ohm:
Foto RB
„Unser Ziel ist, behinderte Menschen regulär, also sozialversicherungspflichtig in die
Unternehmen zu integrieren, als Gleiche unter Gleichen anzusehen und ihre besonderen
Erfordernisse im Auge zu behalten“, so die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele
Hiller-Ohm, Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales.
Im Vordergrund stehe bei 2Unterstützender Beschäftigung2 Schulabgängerinnen und
Schulabgänger mit Behinderungen zu fördern, die mit einer unmittelbar anschließenden
Berufsausbildung überlastet sind, für die aber eine Förderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen nicht das richtige wäre. Genauso ist das Gesetz für Personen gedacht, die erst später eine Behinderung erfahren“, so Hiller-Ohm.
Das regional bewährte Instrument wird vor Ort in den Betrieben durchgeführt. Es startet mit einer Phase der individuellen Qualifizierung, die auch Lernen am Arbeitsplatz beinhaltet. Angestrebt wird dabei der reguläre Arbeitsvertrag. Besteht der Bedarf, kann sich daran, während die Tätigkeit eigenverantwortlich ausgeübt wird, eine Betreuung nach persönlichen Bedürfnissen anschließen. Die gesamte Qualifizierung im Unternehmen läuft als Reha-Maßnahme und wird im Regelfall von der Bundesagentur für Arbeit getragen.
Zuständig für die Betreuung sind hingegen die Integrationsämter. Wie bei anderen berufsvorbereitenden Maßnahmen sind die Teilnehmer von Unterstützender Beschäftigung für die Dauer der Qualifizierung, die bis zu zwei Jahre beträgt, sozialversichert.
Mit der Unterstützenden Beschäftigung wird das Angebot ambulanter Hilfen für behinderte Menschen gestärkt und erweitert. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist für die Hansestadt Lübeck und das Herzogtum Lauenburg für diejenigen, für die Unterstützende Beschäftigung ein passgenaues Angebot wäre, Zahlen im zweistelligen Bereich aus.
„Insofern ist der Beschluss ein wichtiger und richtiger Schritt für die Selbstbestimmung
behinderter Menschen bei uns“, erklärt Hiller-Ohm. Die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Deutschland maßgeblich vorangetrieben wurde und deren Ratifizierung bevorsteht, hat das Ziel der verbesserten Selbstbestimmung in der Arbeit zum Grundthema. Das Instrument der „Unterstützenden Beschäftigung“ füllt die in der Konvention formulierten Normen für behinderte Menschen mit Leben. „Gleichzeitig sind wir mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags einen guten Schritt vorwärts gekommen. Dort ist vereinbart, dass wir außerhalb von Werkstätten mehr behinderten Menschen die Möglichkeit geben wollen, ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können“, so Hiller-Ohm.