Neue EU-Pläne zur Hauptuntersuchung Kleinkrafträder sollen künftig zum TÜV ADAC kritisiert: Neue Einnahmequellen für die Prüforganisationen
München (ots) – Nachdem Pläne der EU-Kommission zur Einführung jährlicher TÜV-Prüffristen für ältere Pkw bekannt wurden, droht nun Millionen von Zweirad-Besitzern Ärger aus Brüssel: Nach Informationen des ADAC beabsichtigt die EU-Kommission, dass künftig auch Kleinkrafträder und Roller über 25 km/h regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) vorgefahren werden müssen. Geplant ist, dass Neufahrzeuge nach vier Jahren erstmals zur Überprüfung müssen, dann nach zwei Jahren und anschließend jährlich. Bislang unterliegen die Kleinkrafträder überhaupt keiner Prüfpflicht. „Kleinkrafträder können heute zulassungsfrei und kostengünstig mit dem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Eine Hauptuntersuchung für 1,5 Millionen Kleinkrafträder bedeutet nicht nur einen immensen bürokratischen Aufwand, sondern in erster Linie Zusatzeinnahmen für die Prüf-Institutionen“, kritisiert ADAC Vizepräsident für Technik Thomas Burkhardt. „Leidtragende wären vor allem Jugendliche und Geringverdiener, die auf diese Form der Mobilität angewiesen sind. Deswegen sind die Pläne zutiefst unsozial.“
Bereits vor zwei Wochen war die Absicht der EU-Kommission durchgesickert, dass ältere Pkw und Motorräder künftig jährlich zur HU gebracht werden müssen. Fahrzeuge, die vor ihrem siebten Zulassungsjahr 160 000 Kilometer Laufleistung erreicht haben, müssten ebenfalls jedes Jahr zu einer Prüforganisation gebracht werden. Die EU hatte den Vorschlag damit begründet, dass technische Mängel als Unfallursache mit zunehmendem Fahrzeugalter ansteigen würden. Der ADAC stellt dazu klar: Nicht einmal 0,5 Prozent der schweren Pkw-Unfälle in Deutschland sind auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Den größten Anteil nehmen dabei Reifenschäden ein.