BGH-Urteil schafft höhere Rechtssicherheit bei Primärenergieeinsparung
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. September 2008 (Az. VIII ZR 275/07). Der BGH hat darin entschieden, dass der Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Koppplung gespeiste Fernwärmenetz eine Modernisierungsmaßnahme darstellt, die der Mieter dulden muss.Dieser Anschluss führt zu einer Ersparnis an Primärenergie im Verhältnis zur Erzeugung von Wärme für Heizung und Warmwasser durch die bislang in der Wohnung vorhandene Gasetagenheizung. Primärenergie ist die von der Natur ursprünglich angebotene Energie in Form von Erdöl, Kohle, Erdgas oder Strahlung der Sonne.
VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß:
„Dieses Urteil erhöht die Rechtssicherheit bei Modernisierungsmaßnahmen der Vermieter zur Einsparung von Primärenergie. Der BGH stellt klar, dass Maßnahmen zur Einsparung von Primärenergie Modernisierung im Sinne des Gesetzes sind. Dieses Urteil eröffnet Vermietern grundsätzlich die Möglichkeit, nach solchen Maßnahmen Mieterhöhungen durchzusetzen.“
Gegen die rechtssichere Umsetzung energetischer Modernisierung bestehen aber noch weitere mietrechtliche Hindernisse. Das geltende Recht zwängt unsere Mitgliedsunternehmen in ein Korsett, welches Investitionen in den Umweltschutz erschwert. Es kann nicht sein, dass bei Fassadendämmung der Mieter während der Einrüstung oder sogar dauerhaft die Miete mindern oder energetisch gebotene Maßnahmen sogar ganz verhindern kann. Es muss ohne juristische Fallstricke möglich sein, energiefressende Nachkriegsbauten durch energieeffiziente Neubauten zu ersetzen, wenn dem Mieter eine Ersatzwohnung angeboten wird.
Die Kosten energetischer Investitionen müssen durch höhere Mieten gedeckt werden können. Energieeffizienz hat ihren Preis. Auch muss der vergleichsweise geringe Aufwand, um mit besserer Steuerung und Wartung die Heizsysteme zu optimieren und die Energiekosten zu senken, über die Betriebskosten umgelegt werden können. Derzeit steht der Vermieter in einem Investor-Nutzer-Dilemma. Der Vermieter trägt die Kosten, den Nutzen hat allein der Mieter. Das Mietrecht muss zugunsten der Vermieter vereinfacht werden. Notwendig ist die Vereinfachung der Mitteilungs- und Erläuterungspflichten des Vermieters im Modernisierungsverfahren. Betriebskosten, die im Zuge modernen Energiemanagement neu entstehen, müssen auf die Mieter umgelegt werden können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 313 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Jährlich investieren diese 1 Milliarde Euro, um ihren Mietern gutes und attraktives Wohnen zu bieten. In ihren 720.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.