Fraktionen legen Haushaltskonsolidierungsgesetz vor – Monika Heinold und Andreas Breitner: Wahlmöglichkeit kommt – Konsolidierung bleibt
Nach der Vorlage eines Entwurfes für das Haushaltskonsolidierungsgesetz durch die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben Finanzministerin Monika Heinold und Innenminister Andreas Breitner die zügige Neuregelung begrüßt: „“Die Einigung mit den Kommunalen Landesverbänden ist das Ergebnis der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen für die Gesundung der kommunalen Finanzen““, so die Minister heute (14. September) in Kiel.
Heinold und Breitner zeigten sich vor allem erfreut, dass mit der Verständigung zwischen Land und Kommunen bereits jetzt eine neue Grundlage für die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen der betroffenen Kommunen in Schleswig-Holstein geschaffen worden sei. Insbesondere die neu vorgesehene Wahlmöglichkeit für die Kommunen sei ein wichtiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Regelung der Vorgängerregierung. Künftig soll es den definierten Konsolidierungskommunen freigestellt sein, ob sie ausschließlich mit einer Fehlbedarfszuweisung gefördert werden oder zusätzlich die deutlich höhere Konsolidierungshilfe beantragen wollen.
„“Wir freuen uns, dass die betroffenen Kommunen über den Kurs zur Sanierung ihrer Haushalte nun frei entscheiden können““, so Heinold. Breitner betonte, dass mit der Neureglung zwei wichtige Zielsetzungen miteinander verbunden werden konnten: „“Die Koalition wird den Kommunen helfen statt sie zu knebeln. Trotzdem gilt weiterhin der Grundsatz: Wer aus der Solidargemeinschaft gefördert werden will, muss sich verbindlich zur Haushaltskonsolidierung bekennen.““