Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz – Innenminister Andreas Breitner begründet im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses
In der Sitzung des Bundesrates sagte Innenminister Andreas Breitner am heutigen Freitag (21. September) in Berlin:
„“Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens werden die unterschiedlichen melderechtlichen Regelungen auf Länderebene in einem Bundesmeldegesetz vereinheitlicht. Ich begrüße das, dient dies letztlich doch auch der Rechtssicherheit.“
„In dem Gesetz sehe ich gegenwärtig jedoch noch zwei kritische Punkte:“
„Die Wiedereinführung der Vermietermeldepflicht bedeutet einen beträchtlichen Aufwand auf Seiten der Mieter, Vermieter und Meldebehörden, ohne dass ein entsprechender Nutzen entsteht. Leider hat es im Bundesrat bislang nicht ausreichend Mitstreiter gegeben, so dass wir diese bittere Pille vorerst schlucken müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, diese Regelung darauf hin zu prüfen, ob die angestrebten Ziele der Verhinderung von Scheinanmeldungen und zusätzlichen Erkenntnisgewinne bei Strafverfolgungen tatsächlich erreicht werden. Ich bezweifle das.“
„Die Beschneidung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die durch den Innenausschuss des Deutschen Bundestages in letzter Sekunde in das Gesetz eingebracht und auf besondere Art und Weise vom Bundestag beschlossen wurde, ist dagegen in keiner Weise hinnehmbar. Es besteht dringender Handlungsbedarf; das breite negative Echo auf Seiten der Betroffenen darf nicht einfach ungehört verhallen.“
„Meldedaten gehören nicht auf den Grabbeltisch von Adresshändlern und dürfen dort auch nicht mehr in einem eigenen Datenpool zu Werbe- und Adresshandelszwecken vorgehalten werden. Es kann nicht sein, dass sich Firmen offen damit rühmen, über zig-millionenfache Datensätze zu verfügen, die durch die einfache Melderegisterauskunft aktuell gehalten werden, um damit Adresshandel zu betreiben und die Betroffenen mit Werbung zu überhäufen.“
„Die Einführung einer Einwilligungserklärung der Betroffenen vor der Weitergabe von Daten zu Werbe- und Adresshandelszwecken ist daher ebenso unverzichtbar wie eine Zweckbindung für die Verwendung der Daten. Konsequent ist zudem das Gebot zur Löschung der übermittelten Daten, wenn der Zweck der Anfrage erfüllt ist. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen muss mit angemessenen Sanktionen der Meldebehörden geahndet werden können, daher sind neue Bußgeldtatbestände erforderlich.“
„Es ist höchste Zeit, dass dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung genüge getan wird.“
„Ich freue mich sehr, dass sich die Länder auf einen gemeinsamen Antrag verständigt haben. Dies verdeutlicht unsere Geschlossenheit bei der Stärkung der Rechte der Betroffenen.““
(Es gilt das gesprochene Wort)